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Volume No. 42, 15. Dezember 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

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reien zahlen 
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Een7' oder wo solche nicht vorhanden/ 
Md Instituten Fonds bestehenden besondern Buchhalte- 
ren und Com m u » g.l-K offenr oder wo solche nicht vorhanden/ an die für die 
Berechnung der CommufiÄl 
, diese lehrern aber überhaupt die Angelegenheiten der 
Allgemeine'« Wit tw cn-Be rpsl cgu ngs-An stal r, jede in ihrem- Bezirke/ 
übernehmen sollen. • ; • J ' ; ‘ ' ' 
Für Berfili werden diese Angelegenheiten jedoch nach wie vor von der General- 
Willwen-Kasse unmittelbar besorgt werden. - 
Wir fordern daher sammrlichc, außerhald Berlin wohnende Interessenten, 
Wittwen und alle, welche sich associiren wollen/ hierdurch auf/ sich von nun an in 
ihren/ di.e allgemeine WittiV-en-Verpfle-gungs-Anstalr betreffenden 
Angelegenheiten an die H aup r - Instituten und Comm unal Kasse 
desjenigen Regierunas - BcstrkS zw wenden/ kn welchem sie wohnen. 
Vom nächsten Rcceptions-Trrmine, dem iften April 1819 an haben mit 
hin alle Interessenten ihre Beitrüge, die Wittwen ihre Pensions, Quittungen, die 
Recipienden die erforderlichen Dokumente und Gelder an die betreffende Kasse zu 
senden, und müssen die Dokumente stets so zeitig eingereicht werden, daß die Kaffe 
sie spätestens gegen Ende der Monate Februar oder August an uns übersenden, den 
Recipienden auch den Betrag ihrer baaren Prästanda noch vor Ablauf dieser Monate 
melden kann; die Pensions-Quittungen aber roszi. vor dem roten April und roten 
Decoder. Später eingehende Quittungen werden zur Aufrechterhaltung einer noth 
wendigen Regelmäßigkeit ohne Zahlung zurückgegeben und die Wittwen damit auf 
Len nächsten Zahlungstermin verwiesen werden. 
1 
Zurückzahlung 
J*. 
«durch diese Kassen er 
!pon Interessenten oder deren Ehefrauen und der Wittwen zur weitern Beförderung 
«nd Bescheidung zuzustellen sind. . 
»..• Um bei Bearbeitung dieser Geschäfte die strengste Ordnung und Regelmäßig 
keit zu beobachten/ finden wir uns zugleich veranlaßt, das Publikum von den Bo- 
Liogluigen^ -welche bei der Aufnahme in das. Institut und während der Association 
zu erfüllen smfc 7 so genau als möglich zu unterrichten. 
A. Aufnahme in die Anstalt. 
Zur Aufnahme, so wie überhaupt zur Annahme von Zahlungen und Zah-l 
der Pensionen sinh zwei beständige Texmine auf den iften.April und 
Oktober angesät',"so dckß die ganzen Monate Marz und Septemb 
Aufnahme und'zm Zahlung der Beiträge angewendet werden. 
Bei der Allgemeinen Wittwen »Verpflegungs-Anstalt können auf ihren 
fass Pen ffchren 've r sich erd: 
iften 
k. Ehemann seiner Frach - 
Barer seiner unverhriratheten Tochter, 
mdioai w " rin Müder 
^ Oheim . 
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