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reien zahlen
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Een7' oder wo solche nicht vorhanden/
Md Instituten Fonds bestehenden besondern Buchhalte-
ren und Com m u » g.l-K offenr oder wo solche nicht vorhanden/ an die für die
Berechnung der CommufiÄl
, diese lehrern aber überhaupt die Angelegenheiten der
Allgemeine'« Wit tw cn-Be rpsl cgu ngs-An stal r, jede in ihrem- Bezirke/
übernehmen sollen. • ; • J ' ; ‘ ' '
Für Berfili werden diese Angelegenheiten jedoch nach wie vor von der General-
Willwen-Kasse unmittelbar besorgt werden. -
Wir fordern daher sammrlichc, außerhald Berlin wohnende Interessenten,
Wittwen und alle, welche sich associiren wollen/ hierdurch auf/ sich von nun an in
ihren/ di.e allgemeine WittiV-en-Verpfle-gungs-Anstalr betreffenden
Angelegenheiten an die H aup r - Instituten und Comm unal Kasse
desjenigen Regierunas - BcstrkS zw wenden/ kn welchem sie wohnen.
Vom nächsten Rcceptions-Trrmine, dem iften April 1819 an haben mit
hin alle Interessenten ihre Beitrüge, die Wittwen ihre Pensions, Quittungen, die
Recipienden die erforderlichen Dokumente und Gelder an die betreffende Kasse zu
senden, und müssen die Dokumente stets so zeitig eingereicht werden, daß die Kaffe
sie spätestens gegen Ende der Monate Februar oder August an uns übersenden, den
Recipienden auch den Betrag ihrer baaren Prästanda noch vor Ablauf dieser Monate
melden kann; die Pensions-Quittungen aber roszi. vor dem roten April und roten
Decoder. Später eingehende Quittungen werden zur Aufrechterhaltung einer noth
wendigen Regelmäßigkeit ohne Zahlung zurückgegeben und die Wittwen damit auf
Len nächsten Zahlungstermin verwiesen werden.
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Zurückzahlung
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«durch diese Kassen er
!pon Interessenten oder deren Ehefrauen und der Wittwen zur weitern Beförderung
«nd Bescheidung zuzustellen sind. .
»..• Um bei Bearbeitung dieser Geschäfte die strengste Ordnung und Regelmäßig
keit zu beobachten/ finden wir uns zugleich veranlaßt, das Publikum von den Bo-
Liogluigen^ -welche bei der Aufnahme in das. Institut und während der Association
zu erfüllen smfc 7 so genau als möglich zu unterrichten.
A. Aufnahme in die Anstalt.
Zur Aufnahme, so wie überhaupt zur Annahme von Zahlungen und Zah-l
der Pensionen sinh zwei beständige Texmine auf den iften.April und
Oktober angesät',"so dckß die ganzen Monate Marz und Septemb
Aufnahme und'zm Zahlung der Beiträge angewendet werden.
Bei der Allgemeinen Wittwen »Verpflegungs-Anstalt können auf ihren
fass Pen ffchren 've r sich erd:
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k. Ehemann seiner Frach -
Barer seiner unverhriratheten Tochter,
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^ Oheim .
^ -it/nL-r «in Vormund ^
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