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,, Amts-Blatt
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der
Königlichen Regierung zu Berlin.
Berlin, den 29. September 1819.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
O
Awek Verordnungen der Königlich Dänischen Regierung wegen Umwechselung
der Dänischen Rcichs-Bankzetrel, gegen National-Bankzettcl, werden dem dabei
Interesse habenden Publiko nachstehend bekannt gemacht.
Wir Fred er ick der Sechste, von Gottes Gnaden König zu Danne-
mark, der Wenden und Gothen, Herzog in Schleswig, Holstein, Srormarn,
Dithmarschen, Lauenburg und Oldenburg rc. re. thun kund:
daß Wir allergnädigst die Nationalbank in Koppenhagen ermächtigt haben,
neue Zettel auszugeben, um damit die von der bisherigen Reichsbank ausge,
stellten Zettel umzuwechseln; hinsichtlich welcher neuen Zettel Wir für gut be,
funden haben, zu befehlen und anzuordnen, wie folgt:
§, 1.
Die Zettel, welche die Nationalbank in Umlauf seht, um die Zettel der
Rekchsbank einzulösen, werden auf sehr dünnem, weißen, geflammten Papier abge
druckt, worin sich die nemlichen Merkmale finden, welche durch die Verordnung
vom 31sten Juli 1813 für die Rcichsbank vorgeschrieben wurden-
Diese neuen Zettel sollen übrigens sowohl hinsichtlich der Summen, worauf
sie lauren, als was ihre sonstige Einrichtung angeht, von gleicher Beschaffenheit
mit denen von der Reichsbank ausgestellten Zetteln seyn, nur daß sie unterzeichnet
werden: „Nationalbank in Koppenhagen."
)( 1 §. 2. Be-
No. i 14.
Betreffend
die Umwech.
selung der
dänischen
Rerchsdank-
-etrel geqeir
National-
Bankzettcl.