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Volume No. 32, 22. September 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

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Bekanntmachung. 
Ans allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs sind für sämmtliche Jnha, 
-er des eisernen Kreuzes am schwarzen Bande/ und zwar 
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für die OfficiereOrdens-Patente, für die Unterosficiere und Gemeinen Be, 
sitz. Zeugnisse 
ausgefertigt, die erstem von Sr. Majestät, die letzter» von der General,Ordens- 
Commission vollzogen und 
2) den Inhabern, welche das eiserne Kreuz in einem Truppentheil erworben ha, 
ben, durch den Commandeur desselben, 
b) den Inhabern, welche zur Zeit der Erwerbung des Kreuzes zu den nicht regt, 
meiitirten Offtcieren gehörten (den Generalen, Brigade,Commandeuren, Oft 
silieren des General, Stabes, der Adjudantur u. s. w.), durch die General-Or, 
dens Commission, 
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soweit der Aufenthalt derselben bekannt gewesen ist, ausgehändigt worden. In den 
Fällen, wo die Aushändigung der Certificate an Inhaber des eisernen Kreuzes we, 
gen Unbekannrschaft ihres Aufenthalts noch nicht erfolgt ist, haben sich die unter a. 
begriffenen an das betreffende Regiment oder Bataillon, die zu b. erwähnten an die 
General-Ordens, Commission zu wenden, woraus die Zufertigung des Patents oder 
Besch »Zeugnisses bewirkt werden wird. 
Hierdurch ist jeder in den Stand gesetzt, sich über den rechtmäßigen Besitz des 
eisernen Kreuzes auszuweisen, und nach der allerhöchsten Cabiners> Ordre vom 
I7cen August d. I. sind die Bescher desselben, welche sich nicht mehr im activen Mi, 
lirair,Dienst befinden, gehalten, ihre Legitimations-Atteste den ihnen vorgesetzten 
Behörden, sobald es verlangt wird, vorzulegen. 
Durch diese Maaßregel wird das Anlegen der Decoratkon von unberechtigten 
Personen leicht entdeckt, und durch Bestrafung solcher gesetzwidrigen Anmaßungen 
künftiger Mißbrauch verhütet werden. 
Sollten dergleichen Atteste durch Zufall verloren gehen, so ist die Ausfertigung 
neuer Zeugnisse von den betreffenden Besitzern bei der General-Ordens,Commission 
Nachzusuchen. 
Berlin, den 21sten August 1819. 
Königlich Preußische General-Ordenö-Commission. 
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