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gone der Arzneimittel gehört, so wie mit dem Schank und Verkauf dcss'lben
nicht befassen wollen, auch dürfen sie keine Merschgesaße heilen, und ihre Bla
sen mir keinen Abzugshähnen versehen sein.
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3) Apotheker, welche mit der ihnen schon durch das Gcseß freigeqebenen Blase von
15 Quarr nicht zrifriedcn sind, und sich größerer Blusen auch zur Bcrcilung
von Alkohol bedienen wollen, sind in Ansehung derselbe» allen den Kontrollen,
welche für die Braiirweinbreniicr und Destillateur stutt siuden, so wie dem
Blasenzins unterworfen, und können dergleichen Blasn zu den iub> 1. bestimm
ten Zwecken nur aus besondere Deklaration steuerfrei in Gebrauch >etzcn.
Berlin, den lören August 1819.
Finanz Ministerium.
General Verwaltung der indirekten Steuern.
Maassen.
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An
die Königliche Regierung
hier.
Vorstehende Verfügung wird den betreffenden Behörden und Individuen zur
Nachricht und Achtung bekannt gemacht.
Berlin, den l Ore« September 1819. ,
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Es soll die Lieferung des Licht» Bedarfs für die unterzeichnete Regierung und nt 0 . (13.
mehrere ihrer Unrerbchörden Hierselbst für den Zeitraum eines Jahres, nemlich vom L'eferu,,«, des
1 sten Ocrobcr d. I. bis dahin 1820. dem Mindestfordernden überlassen werben. Die t^untcr-
Bedingungen, unter welchen die Lieferung vergeben werden soll, können täglich bei zeichnete Re-
unserm FoimularkMagazin-Rendant.cn, Regierungs - Ober - Registrator Bünger kte^un^ und
eingesehen werden, der auch die zu liefernden Quantitäten und Lichtsorren nachweist, ibrer unter
wird. Liefen,ngslust'.ae werden hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen unrer dehvrvcn.
Beifügung eines Probelichrs bis zum 24sten d. M. versiegelt gegen Empfanaschein
an unsern gedachten Formular-Magazin-Rendanten abzugeben, welchemnachst ohne
Rücksicht auf etwa später eingehende Anerbietungen, mit demjenigen der Licferungs,
Koniraki abgeschlossen werden soll, dessen Anerbietungen am annehmlichsten sind.
Berlin, den lOcen September 1819.