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Berlin, den 18. August 1819.
Allgemeine Gesetzsammlung.
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as I7te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter
No. 556. Die Konvention zwischen Preußen und Rußland, in Betreff der
Forderungen zwischen Preußen und dem Königreiche Polen, und der
damit verwagdren Angelegenheiten. Vom 22sten Mai 1819.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Das bisherige Neben »Zollamt zu Bonn,, km Bezirk der Königlichen Re» No. 101.
gierung zu Cöln, ist zum Haupt-Zoll» und Steuer,Amte ernannt worden, wel- Hauvt-Aoll-
ches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. AimzuBonn^
Berlin, den 28sten Juli 1819.
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Die lithographische Anstalt Arnz er Comp, in Düsseldorf hat neuerdings wie, No. 102.
der mehrere Karten und Vorlegeblärter geliefert, welche sich durch dieselben Vor, Karten und
züge, als die früher angezeigten auszeichnen, durch Genauigkeit, Sauberkeirund tcr°au?veem
besonders Wohlfeilheit, als: togravbischen
- , AnüaUArnz
1) Eine Wandkarte von Deutschland, ungefähr 5 Fuß kn das Gevierte kn 12 erc.v,i>i>.
Blattern für 34 Rthlr.