Farbe macht sich durch gelblich/»», Stich kenntlich; beim starken Reiben eines
Stückes zeigen sich anfänglich arlbrörhliche Stellen, welche bald anlaufen und
dann schmutzig-rombacr-braun erscheinen;
7) das allgemeine Ansehen dieses nlckrt-gegossenen, sondern geprägten falschen Gel
des ist täuschend, nur die unvollständige Ausprägung macht sie dem genaueren
Blicke bald kenntlich. j
Das Publikum wird hiervon, zur Nachricht und Warnung vor Annahme
«urd weiterer Verbreitung dieses falschen Geldes, in Kenntniß gesetzt
Berlin, den lären Zuuius iS19.
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»No. 93*
-Mcf.ordnrmq
für ^ranfrurt
an d O. und
für Naum
burg st. & S.
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Dke Königlichen Mlnksterren des. Handels rmd^ der Finanzen haben unt?r dem
8tcn d. M. eine, den Meßverkehr von Frankfurt an der Oder und von Namnburq
an der Saale, begünstigende Meßordnung erlassen, welche, nebst der dazu gehört«
gen ErhebungsroUe, hier bei
den Herren Aelreffen der Material-Handlung,
den Herren Arresten der Tuch- und Seidenwaaren«Handlung,-
de» Herren Vorstehern der Bürsen-Koi potacion, so wie bei
der Königlichen- General-Steuer-Inspektion,
zur Einsicht bereit liegen.
Berlin d-en 29sten Zuny <819^
No. i:i;
Bekanntmachung des Königlichen Rammergerichw»
Für das Königreich Polen ist auf dem letzten Reichstage ein Gesetz
wegen Feststellung des Grundeiqcnthums und wegen der P: ivilegien und
Hypotheken statt des 18ien Titels im 3 m, Buche des Civil-Gesetzbuches
beschlossen, am ^Zstcn ?lpril <813 von des Russischen Kaisers Majestät sanktkonirt
und durch die'Warschauer Zeitungen bekannt gemacht worden. Die Bestimmun
gen desselben iuteressir'N auch die diesseitigen Unterthanen, welche im Königreich
oder andere Real-Forderungen haben, und der Neunte
Polen Grundeigenrhum,
und Zehnte Abschnitt dieses Gesetzes,
welche folgenden Inhalt haben
v
A b schnit t IX.
nr
Von der stufenweisen Einführung des neuen Hypothekenwefens.
Abtheilung I. 4; ’
Von den Verhandlungen, die vor den Präklufkons,Terminen
vorzunehmen sind.
Akt. 140. In den Theilen des Landes, wo früher das Preußische Hnporhekevwesen
eingeführt war, steht den, vor Einführung der konstitutionellen Gesetze des Her
zog-