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Berlin, den 7. Juli 18 19.
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen
Regierung zu Berlin.
die
s haben sich Spuren von falschen preußischen Dlergroschen-Stücken gezeigt,
wahrscheinlich im Auslande angefertigt worden und über Holland zum Theil und
versuchsweise im Umlauf gekommen zu seyn scheinen. Die Kennzeichen der Unacht-
heit dieses Geldes sind folgende:
1) der Durchschnitt eines Stücks zeigt eine wekßröthlich-gelbliche Farbe, nach
welcher dasselbe aus sogenanntem Arsenik-Kupfer verfertigt und bloß übersilbert
zu seyn scheint. In der Masse von einer Mark oder 288 Gran hac sich, bei
der Probirung, nur | Grän Silber ergeben, weshalb also solchen Stücken gar
kein Werth beizulegen ist;
2) am Gewicht eines Stückes fehlen 17 As;
3) der Kopf auf der Hauptseite erscheint gegen echte Stücke anders geformt und
schlecht gearbeitet, mit höher gehaltener Stirn, Wange und Kinn, das Auge
ist ganz verfehlt und das Haar seicht gehalten;
L) die Buchstaben des Namens Friedrich sind meist verwischt, auch das Wort
Preussen nur undeutlich ausgeprägt;
5) ln dem Kranze der Kehrseite stehen die beiden obern Eichenblattcr linker Hand
mehr auswärts als bei echten Stücken. Die Zahl 6 und die Inschrift des
Kranzes ist nicht ganz ausgeprägt und erscheint, nebst der Bandschleife, wie
verwischt. Der unter der Jahrzahl 1815. bei echten Stücken stehende Münz-
Buchstabe^. ist nicht zu erkennen; das Anfangs- und Schlußwort der Um
schrift dieser Seite: Vier und Mark ist nicht deutlich ausgeprägt;
6) Glüße, Dicke, Anfühlen, Biegsamkeit und Rand ist bei diesen falschen Stücken
den echten ganz ähnlich, der Klang jedoch für das geübte Ohr verschieden. Die
)( 1 Farbe
No. 92.
Falsche
Preußische
Viergroscheo-
Stucke.