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Berlin, den 30. Zunk 1819.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Berlin, den löten Juni 1819.
No. 90.
Aufhebung
eines Lima-
tions-Ter-
rnirrs.
Nach einer Verfügung des Königlichen Finanz -- Ministerik ist nun auch den No. 91.
Städten Auclam und Demmin, als Haupt,Zollämtern, das Packhofsrecht, jedoch Packhofe>-ccht
nur auf Verbrauchssteuer, und so lange am ersten Ort ein Haupt. Zollamt besteht, Anclüm°und
zugestanden worden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Demmin.
Berlin, den 22sten Juni 1819. ' • ;
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