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Berlin, den <6. Juni i s i 9.
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Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin,
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Königs Majestät Haben auf den Antrag der Bewohner der Contrescarpe
mittelst Allerhöchster Cabknetsordre vom 22sten v. Mrs. zu bewilligen geruht, daß
diese Straße den eben bezeichneten Namen nicht weiter führen, sondern künftig
Alexander-Straße
genannt werden soll. *
Den, Publkco wird diese Allerhöchste Bestimmung hierdurch bekannt gemacht.
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Berlin, den 4ten Juni 1819.
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Es ist von den Königlichen Ministerien des Handels und der Finanzen un
term I7cen vorigen Monats festgesetzt worden, daß ausser denjenigen Personen,
die zum Destlllkren auf dem platten Lande eine Realberechtigung Haben, Nieman
den dieses Gewerbe gestattet werden soll, als denen, die ein Grund-Vermögen
von 15,000 Athlr. nachweisen können, und dadurch zum Branntweinbrennen be
fugt sind, welches dem Publico, so wie den betreffenden Behörden, zur Nachricht
und Achtung bekannt gemacht wird.
Berlin, den 9ten Juni 1819. -
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No. 85.
Die Alexan
der,rraße, bis
her Conrre-
fearpe.
No. 86.
Erfordernisse
zum Betrieb
des Deftiüir-
Gewerbes.
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