Berlin^ den 9. Juni 18 19.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Für die hiesigen Kasernen und Wachen soll die Lieferung von 1500 Klafter 83.
trocknen Kiehnen-Klobenholz, deren Ablieferung mit dem Isten Oktober d. I. be- Lieferung der
ginnen muß, dem Mindestfordernden überlassen werden. Hiezu ist ein Lizitations« H»ljbedarfs
Termin auf den 5ten July d. I. Vormittags um 11 Uhr im Garnison-Derwalrungs. Kasernen
Bureau angesetzt, kn welchem täglich von L bis 1 Uhr auch die Bedingungen der Wachen.
Lieferung eingesehen werden können.
Berlin, den 20sten Mai 1819.
Durch die Verfügung des Königs Finanzministerii vom I4ten Mai d. I
Rücksicht auf die Bestimmung §. 63. der Zoll-Ordnung festgesetzt worden:
Messing, wohin auch Kupfermünze zu rechnen ist, wel>
Umarbeiten oder zum Umrausch gegen neue Waaren
aus Kupfer und Messing-, eingeführt wird, unter gehöriger Kontrolle, daß
kein minderes Quantum an verarbeitetem Kupfer und
ches zum Umschmelzen,
/
Messing
führt worden, ausgeht, frei von Verbrauchssteuer seyn, und da
Zoll mit Einem Thaler für den Zentner gezahlt werden soll.
>ies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den isten Juni 1819.
No. 84.
Einführung
von altem
Kupfer und
Messing.
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