Path:
Volume No. 20, 9. Juni 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

Berlin^ den 9. Juni 18 19. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Für die hiesigen Kasernen und Wachen soll die Lieferung von 1500 Klafter 83. 
trocknen Kiehnen-Klobenholz, deren Ablieferung mit dem Isten Oktober d. I. be- Lieferung der 
ginnen muß, dem Mindestfordernden überlassen werden. Hiezu ist ein Lizitations« H»ljbedarfs 
Termin auf den 5ten July d. I. Vormittags um 11 Uhr im Garnison-Derwalrungs. Kasernen 
Bureau angesetzt, kn welchem täglich von L bis 1 Uhr auch die Bedingungen der Wachen. 
Lieferung eingesehen werden können. 
Berlin, den 20sten Mai 1819. 
Durch die Verfügung des Königs Finanzministerii vom I4ten Mai d. I 
Rücksicht auf die Bestimmung §. 63. der Zoll-Ordnung festgesetzt worden: 
Messing, wohin auch Kupfermünze zu rechnen ist, wel> 
Umarbeiten oder zum Umrausch gegen neue Waaren 
aus Kupfer und Messing-, eingeführt wird, unter gehöriger Kontrolle, daß 
kein minderes Quantum an verarbeitetem Kupfer und 
ches zum Umschmelzen, 
/ 
Messing 
führt worden, ausgeht, frei von Verbrauchssteuer seyn, und da 
Zoll mit Einem Thaler für den Zentner gezahlt werden soll. 
>ies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den isten Juni 1819. 
No. 84. 
Einführung 
von altem 
Kupfer und 
Messing. 
* -.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.