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Volume No. 28, 18. August 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

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polizeiliche Bekanntmachung. 
Der unterm 16ren Januar d. I. von hier aus mit Steckbriefen verfolgte, enc» 
lassene Bombadrcr Christian Heinrich Helms aus Magdeburg ist in Potsdam 
angehalten und zum Scadlvoiglei-Arreste hicselbst abgeliefert worden, welches hier« 
Lurch bekannt gemach: wird. 
Berlin, den löten Mai 18l9. 
Königl. Polizei-Intendantur Hiesiger Residenz. R ü ck. 
Bekanntmachungen. 
Am l sten Juni d. I. Vormittags um 8 Uhr soll zu Neuemühle zwischen Flecken 
Zechlin und weiße Glashütte, bei Rheinsberg, in der Wohnung der verstorbenen 
Mühlenmeister Weberschen Eheleute der Nachlaß derselben, bestehend in Kupfer, 
Zinn und Messing, Haus- und Ackergeräth, Berten, Tischzeug, Gläsern, irdenem 
Zeuge u. s. w. gegen gleich baare Bezahlung in Kurant meistbietend verkauft werden, 
welches hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird. 
Zechlr'n, den l lren Mai 1819. 
Königl. Preuß. Justizamt hiersclbst. 
Die Chausseegeld-Einnahme auf der bei Berlin gelegenen ersten Hebunqsstelle, 
der Kunsiftraße nach Frankfurrh an der Oder, soll auf Befehl der Königl Hochlöb 
lichen Regierung zu Potsdam für die Zeit vom lsten Oktober iS19 bis zn Ende 
Dezember 1823 im Wege des Meistgebocs öffentlich verpachtet werden, und ist der 
Tag der öffentlichen Ausbietung auf Montag den 7ren Juni Morgens uin 8 Uhr- 
auf der Hebungsstelle stldst anberaumt, wovon die Pachilustigen mir dem B-merk 
in Kenntniß gesetzt werden, daß die Bedingungen der Verpachtung bis zum Tage 
des Aufgebots auf der zu verpachtenden Erhcbungsstelle, rind in Berlin Wallstraße 
Nr. 13. beim Herrn Condukceur Gadow eingesehen werden können. 
Berlin, den boren May 1819. 
Der Regierungs-Bauinspekror 
Wöhner. 
Den Bestimmungen der Königl. Hochlöblichen Regierung zu Potsdam gemäss 
soll die Erhebung der Chausseegeld-Einnahme der beiden Erhebungsst.llen aus der 
Kunststraße nach Charloctenbmq anderweitig für den Zeitraum vom lsten Oktober 
1-819 bis zu Ende Dezember 1823 im Wege des Mcistgcbors öffenrlich verpachtet 
werden, und ist der Tag der öffenrlichen Ausbietung auf Dienstag den 8ren Juni 
Morgens um 8 Uhr aus der Iren Hcbungsstelle anberaumt, wovon Pachrlnsti'ge mit 
dem Vermerk in Kenntniß gesetzt werden, daß die Bedingungen der Verpachtung 
sowohl auf der zweiten Hebungsstelle, als in Berlin Wallstraße Nr. 13. beim Herr» 
Condukceur Gadow eingesehen werden können. Berlin, den 10ren Mai 18.19. 
Der RegierungS - Bauinspektor 
» W öb n er.
	        
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