— 108 —
polizeiliche Bekanntmachung.
Der unterm 16ren Januar d. I. von hier aus mit Steckbriefen verfolgte, enc»
lassene Bombadrcr Christian Heinrich Helms aus Magdeburg ist in Potsdam
angehalten und zum Scadlvoiglei-Arreste hicselbst abgeliefert worden, welches hier«
Lurch bekannt gemach: wird.
Berlin, den löten Mai 18l9.
Königl. Polizei-Intendantur Hiesiger Residenz. R ü ck.
Bekanntmachungen.
Am l sten Juni d. I. Vormittags um 8 Uhr soll zu Neuemühle zwischen Flecken
Zechlin und weiße Glashütte, bei Rheinsberg, in der Wohnung der verstorbenen
Mühlenmeister Weberschen Eheleute der Nachlaß derselben, bestehend in Kupfer,
Zinn und Messing, Haus- und Ackergeräth, Berten, Tischzeug, Gläsern, irdenem
Zeuge u. s. w. gegen gleich baare Bezahlung in Kurant meistbietend verkauft werden,
welches hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.
Zechlr'n, den l lren Mai 1819.
Königl. Preuß. Justizamt hiersclbst.
Die Chausseegeld-Einnahme auf der bei Berlin gelegenen ersten Hebunqsstelle,
der Kunsiftraße nach Frankfurrh an der Oder, soll auf Befehl der Königl Hochlöb
lichen Regierung zu Potsdam für die Zeit vom lsten Oktober iS19 bis zn Ende
Dezember 1823 im Wege des Meistgebocs öffentlich verpachtet werden, und ist der
Tag der öffentlichen Ausbietung auf Montag den 7ren Juni Morgens uin 8 Uhr-
auf der Hebungsstelle stldst anberaumt, wovon die Pachilustigen mir dem B-merk
in Kenntniß gesetzt werden, daß die Bedingungen der Verpachtung bis zum Tage
des Aufgebots auf der zu verpachtenden Erhcbungsstelle, rind in Berlin Wallstraße
Nr. 13. beim Herrn Condukceur Gadow eingesehen werden können.
Berlin, den boren May 1819.
Der Regierungs-Bauinspekror
Wöhner.
Den Bestimmungen der Königl. Hochlöblichen Regierung zu Potsdam gemäss
soll die Erhebung der Chausseegeld-Einnahme der beiden Erhebungsst.llen aus der
Kunststraße nach Charloctenbmq anderweitig für den Zeitraum vom lsten Oktober
1-819 bis zu Ende Dezember 1823 im Wege des Mcistgcbors öffenrlich verpachtet
werden, und ist der Tag der öffenrlichen Ausbietung auf Dienstag den 8ren Juni
Morgens um 8 Uhr aus der Iren Hcbungsstelle anberaumt, wovon Pachrlnsti'ge mit
dem Vermerk in Kenntniß gesetzt werden, daß die Bedingungen der Verpachtung
sowohl auf der zweiten Hebungsstelle, als in Berlin Wallstraße Nr. 13. beim Herr»
Condukceur Gadow eingesehen werden können. Berlin, den 10ren Mai 18.19.
Der RegierungS - Bauinspektor
» W öb n er.