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Volume No. 17, 19. Mai 1819

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 4.1819 (Public Domain)

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Amts-Blatt 
der 
Königlichen Regierung zu Berlin. 
« 
Berlin, den 19. Mai 1819. 
D 
Allgemeine Gesetzsammlung, 
as Ute Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter 
No. 538. Die Durchmarsch- und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen 
Preußen und Oldenburg unterm 28sten September 1818.; ratisizirt 
den 18ten März d. I.; und unter 
No. 539. Die Bekanntmachung wegen der mit der Großherzoglich-Hessischen Regie, 
rung abgeschlossenen Uebereinkunft, in Betreff der wechselseitigen Ueber 
nahme derVagabunden und Ausgewiesenen. Vom 30sten April 1819. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Nach einem Beschlusse des Königlichen hohen Sraarsminksteriums soll die Der, 
waltung der sogenannten Kommunikations-Einnahmen von dem Königlichen Finanz 
ministerium, von welchem sie bisher geführt wurde, an das Königliche Ministerium 
für Handel und Gewerbe, dessen Ressort sie eigentlich ist, vom Isten Januar d. I. 
an, abgegeben werden. 
Die herunter begriffenen Einnahmen bestehen kn allen Gefallen von Hafen, 
Kanälen, Schleusen, Chausseen, überhaupt in allen Abgaben, welche für die Be, 
Nutzung und zur Erhaltung der Landespolizeilichen Verbindungs-Anstalten erhoben 
werden. 
Ausgenommen hiervon sind jedoch, die Flußpassage-Zölle und Okrrokgefälle von 
den Flüssen: Elbe, Weser, Rhein, Mosel und Saar, deren Verwaltung dem Kö 
niglichen Finanzministerium verbleibt. ' ' 
Von dieser Bestimmung wird das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt. 
Berlin den 20sten April 1819. * 
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No. 67. 
Die Kom 
munikations 
Einnahmen 
betreffend. 
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