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Amts-Blatt
der
Königlichen Regierung zu Berlin.
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Berlin, den 19. Mai 1819.
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Allgemeine Gesetzsammlung,
as Ute Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter
No. 538. Die Durchmarsch- und Etappen-Konvention, abgeschlossen zwischen
Preußen und Oldenburg unterm 28sten September 1818.; ratisizirt
den 18ten März d. I.; und unter
No. 539. Die Bekanntmachung wegen der mit der Großherzoglich-Hessischen Regie,
rung abgeschlossenen Uebereinkunft, in Betreff der wechselseitigen Ueber
nahme derVagabunden und Ausgewiesenen. Vom 30sten April 1819.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
Nach einem Beschlusse des Königlichen hohen Sraarsminksteriums soll die Der,
waltung der sogenannten Kommunikations-Einnahmen von dem Königlichen Finanz
ministerium, von welchem sie bisher geführt wurde, an das Königliche Ministerium
für Handel und Gewerbe, dessen Ressort sie eigentlich ist, vom Isten Januar d. I.
an, abgegeben werden.
Die herunter begriffenen Einnahmen bestehen kn allen Gefallen von Hafen,
Kanälen, Schleusen, Chausseen, überhaupt in allen Abgaben, welche für die Be,
Nutzung und zur Erhaltung der Landespolizeilichen Verbindungs-Anstalten erhoben
werden.
Ausgenommen hiervon sind jedoch, die Flußpassage-Zölle und Okrrokgefälle von
den Flüssen: Elbe, Weser, Rhein, Mosel und Saar, deren Verwaltung dem Kö
niglichen Finanzministerium verbleibt. ' '
Von dieser Bestimmung wird das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt.
Berlin den 20sten April 1819. *
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No. 67.
Die Kom
munikations
Einnahmen
betreffend.
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