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Der $. 68. des Anhanges zum Allg.Lr
nnnq in Absicht der neu angekommenen
sie
iw
»niglichen Staaten sich
Nachweis oder" an i>U
jsiarh aufbieten zu lassen, gebunden seyn sollen, sondern daß eisi von ihnen darüber
zu leistender Eid genügen soll, daß sie noch unverehelicht sind, und ihnen auch kein
sonstiges Ehehinvernlß bekansit set
»lonisten zu rechnen sind, so wird in Gemäßhei
mg hiermit bekannt gemacht, daß darunter nui
den sollen, welche Lurch Uebernahme ländliche!
e Ansiedelungen ihr Domicilium konstitviren
solchen Ausländern gefördert werden kann.
noch Vater
selbst wenn
sie schon großjährig seyn sollten, die väterliche Einwilligung in die Verheirathuvg
nothwendig, der Ledigkeicocid also allein nicht hinreichend, vielmehr zuvor die Er
ledigung des vorhandenen möglichen Ehehindernisses erforderlich.
Nach diesen Bestimmungen haben sich die Herrn Geistlichen der Provinz bei
dem Anmelden der Ausländer zum Aufgebot zu achten.
Berlin, den I7ren April 1819.
3 e n ach richtig u n g.
Für die Dauer der Krankheit des Auktions-Kommissarlus Thümmel, ist
dem Privat Sekretair desselben Christian Friedrich Albrecht, nach vorgän-
giger eidlicher Verpflichtung aufgetragen worden, die Auktionen abzuhalten.
personal - Chronik.
Der Schulamtskandidat und ehemaliger Collaborator an der hiesigen Garnison-
sickuile, Johann Andreas Dieß, ist als Parochialschullehrer in der cöllnischen
Parochie an die Grelle des anderweit versorgten Parochialschullehrers Hi l km an n
gewählt und bestätigt worden.'-"' —
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