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Volume No. 15, 20. Mai 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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-ei den Geistlichen nach dem Maaß stabe ihres Geschäftskreises und individuellen 
Berufs so guc als bei allen übrigen Civilbedienten in Erwägung gezogen zu werden 
verdient. 
Sämmtliche Untergerichte werden daher hierdurch angewiesen, in allen Fallen, wo 
von einem Geistlichen eine Vormundschaft übernommen w:rd, die gesetzlich borge, 
schriebene Genehmigung des Provinzial-ConsistoriumS einzufordern. 
Berlin, Le» Losten April 18r8. .. *• is . 
No. x5. 
Aufforde 
rung der Un- 
tergeriaite. 
Sämmtliche Untergenchre km Departement des Kammergerichls werden hier, 
durch aufgefordert, die Kosten des Drucks Les Verzeichnisses der in den Monaten 
November und Dezember v. I. bei ihnen erlassenen Edikcal, Vorladungen an die 
Kanmiergerkchs-Salarienkasse zu zahlen. 
Die Namen der einzelnen Sachen, in welchen die Kosten entstanden stnd, wer, 
den die Untergcrichle durch Auszüge aus dem Verzeichnisse ersehen, welche ihnen 
von der Kammergerichts'Salarienkasse zugefcrtkgl werden sollen. 
Berlin, den isten Mai 1818. 
Bekanntmachung der l\omgl. Rurmärkschcn Departements - Commission 
zur Erhebung der Vermögens, und Einkommensteuer. 
Die oben genannte Departements «Kommission bringt hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß, daß, da bei derselben die Einziehung der feststehenden Vermögens, und 
Einkommensteuer Vollender worden, nach Vorschrift der Instruktion und Anweisung 
wegen Ausführung des Edikts, die Erhebung einer Vermögens- und Einkommen, 
steuer betreffend, vom 24 te» Mai 1812. h. 47. die Vermögens» und Eiickemmenan, 
gaben in der Kurmark, nach Ablauf von 4 Wochen, vernichtet werden sollen; doch 
hängt es von jedem Steuerpflichtigen ob, insofern er die Steuer vollständig cntrich, 
cer hat, die eingereichte Fassion sich zurückgeben zu lassen, worüber die schriftlichen 
Antrage, vor Ablauf der vorgedachren 4 Wochen, bei uns eingereicht werden 
müssen. Berlin, den 24sten April 1818. 
Köls. 
personal * Chronik. 
Die bisherigen Stadtgerichts »Auskultatoren Johann Friedrich Emil 
als Referendaricn angestellt worden 
Wilcke sind bei dem Königs. Kammergericht 
Der invalide Unteroffizier Kund ist, an die Stelle des entlassenen Mühlen 
Waagesetzer 
Waagesetzer bestellt
	        
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