Path:
Volume No. 14, 6. Mai 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

85 
Durch eine Verfügung der Königs. Ministerien des Handels 
vom i4ren v. M., ist in Bpixeff der Gewerbsteuerpflichrigkeir 
Bew.ohr 
in der Ar^ ftstgesetzc worden: 
Provinzen 
Provinzen jenseits der Elbe eine allgemeine i 
No. 38. 
Der Ueber 
gang der (&t 
rverbetrej/ 
benden. 
i « 
Daß Jeder, der einen Gew erb sch ein oder ein Paten l von der ihmvorge, 
fehlen Regierung auszuweisen har/ sein Gewerbe darauf unbedenklich in dem 
ganzen Umfange der Monarchie stehend betreiben darf. I» Absicht des Hau fix, 
Handels erleidet diese Bestimmung jedoch in sofern eine Beschränkung, als in 
solchen Fallen außer dem Gewerbscheine oder Patente, noch die besondere Geneh, 
mkgung der Regierung, daß in deren Bezirk das Gewerbe hausirend betrieben 
werden soll, erforderlich ist, und solche jedesmal dem Gesetze vom 7ren Sep 
tember 1811. §. 140. gemäß, nachgeholt werden muß, wogegen es aber eines 
besondern Hausir -Gew erb fcheins nicht bedarf. Den betreffenden Behörden 
und dem gewerbrreibenden Publiko wird solches zur Nachricht und Achtung be 
kannt gemacht. 
Berlin, den 22sten April 18*8. 
. ■- Äs, 
Sämmtliche Bauhandwerker und sonstige Personen, welche für geleistete Ar 
beite» bei Königlichen, durch den verstorbenen Ober-Baurath Moser zur Aus 
führung gebrachten Bauten und Reparaturen, noch Ansprüche zu haben vermeinen, 
werden hierdurch aufgefordert, die betreffenden Forderungen bis zum ibren Juli 
d. I. bei d in BauVirekcor unsers Collegiums, Regierungsrath Triest, Kochstraße 
Nr. 2Z. wohnhaft, anzumelden, und die darüber sprechenden Papiere, oder sonsti, 
gen Beweismittel, demselben zugleich vorzulegen. Nach Verlauf dieser Frist kann 
auf Nachforderungen nicht weiter gerüchfichtigec werden. 
Berlin, den Lösten April 1818. 
* - - - ! ^ 1 *« 
No. 3g. 
Wege» For 
derungen für 
Baute». 
M -l'Cv > Ö4; Zi ’ . i 
Konsistoriums der Provinz 
1 
Nach der Bckannimachung vom isten Ma.i v. %4m Amtsblatte für 1817. 
Pag. 134. 910.21,, blieb aus,der letzten Brandenrschädigungs. Gelder-Rechnung 
der Prediger ein Bestand von . . 34 Rtl. 22 gr. -5 pf. 
Nach derselben Bekanntmachung sind für den Prediger 
Bauerhorst zu Klietz und Hülsen zu Premnitz von 
816 Mraliedern ä resp. 1 Rtl. 6 pf., 
ö pf. eingegangen . ' . . . . » 70.^ 
No. 7. 
Brandtent- 
schadigungs- 
gelber der 
Prediger. 
>5 gr. und 11 gr 
Hiezu treten die von einigen Interessenten aus der 
—- Frankfurth a. d. O. in Rest gewesenen' 
12—6 
■*V ; U 4 ÄL’t 
Jl A 4 I «^7 
Beiträge zu frühern Ausschreiben mit , 
Betragt die ganze einnähme ... 
'9 
12 
Rcl 
K. 2 
l I pf. 
Davon
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.