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Durch eine Verfügung der Königs. Ministerien des Handels
vom i4ren v. M., ist in Bpixeff der Gewerbsteuerpflichrigkeir
Bew.ohr
in der Ar^ ftstgesetzc worden:
Provinzen
Provinzen jenseits der Elbe eine allgemeine i
No. 38.
Der Ueber
gang der (&t
rverbetrej/
benden.
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Daß Jeder, der einen Gew erb sch ein oder ein Paten l von der ihmvorge,
fehlen Regierung auszuweisen har/ sein Gewerbe darauf unbedenklich in dem
ganzen Umfange der Monarchie stehend betreiben darf. I» Absicht des Hau fix,
Handels erleidet diese Bestimmung jedoch in sofern eine Beschränkung, als in
solchen Fallen außer dem Gewerbscheine oder Patente, noch die besondere Geneh,
mkgung der Regierung, daß in deren Bezirk das Gewerbe hausirend betrieben
werden soll, erforderlich ist, und solche jedesmal dem Gesetze vom 7ren Sep
tember 1811. §. 140. gemäß, nachgeholt werden muß, wogegen es aber eines
besondern Hausir -Gew erb fcheins nicht bedarf. Den betreffenden Behörden
und dem gewerbrreibenden Publiko wird solches zur Nachricht und Achtung be
kannt gemacht.
Berlin, den 22sten April 18*8.
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Sämmtliche Bauhandwerker und sonstige Personen, welche für geleistete Ar
beite» bei Königlichen, durch den verstorbenen Ober-Baurath Moser zur Aus
führung gebrachten Bauten und Reparaturen, noch Ansprüche zu haben vermeinen,
werden hierdurch aufgefordert, die betreffenden Forderungen bis zum ibren Juli
d. I. bei d in BauVirekcor unsers Collegiums, Regierungsrath Triest, Kochstraße
Nr. 2Z. wohnhaft, anzumelden, und die darüber sprechenden Papiere, oder sonsti,
gen Beweismittel, demselben zugleich vorzulegen. Nach Verlauf dieser Frist kann
auf Nachforderungen nicht weiter gerüchfichtigec werden.
Berlin, den Lösten April 1818.
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No. 3g.
Wege» For
derungen für
Baute».
M -l'Cv > Ö4; Zi ’ . i
Konsistoriums der Provinz
1
Nach der Bckannimachung vom isten Ma.i v. %4m Amtsblatte für 1817.
Pag. 134. 910.21,, blieb aus,der letzten Brandenrschädigungs. Gelder-Rechnung
der Prediger ein Bestand von . . 34 Rtl. 22 gr. -5 pf.
Nach derselben Bekanntmachung sind für den Prediger
Bauerhorst zu Klietz und Hülsen zu Premnitz von
816 Mraliedern ä resp. 1 Rtl. 6 pf.,
ö pf. eingegangen . ' . . . . » 70.^
No. 7.
Brandtent-
schadigungs-
gelber der
Prediger.
>5 gr. und 11 gr
Hiezu treten die von einigen Interessenten aus der
—- Frankfurth a. d. O. in Rest gewesenen'
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Beiträge zu frühern Ausschreiben mit ,
Betragt die ganze einnähme ...
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Davon