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Volume No. 2, 21. Januar 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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No. 2. 
Berlin den 21. Januar 1818. 
# 
Verordnungn und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
^^a es dem sittlichen und religiösen Gefühl nicht anders, als anstößig sein kann, 
wenn an den Vorabenden heiliger Tage, besonders derjenigen großen Kirchen- 
Feste, welche Tages vorher eingeläutet und dadurch ausgezeichnet werden, Bälle 
gegeben werden: so haben des Königs Majestät ausdrücklich angeordnet, daß diese 
Entheiligung der Vorabende solcher großen Feste sofort abgestellt werde. Dem 
Publiko wird diese Festsetzung zur Befolgung und der Polizei-Behörde zur sorg 
fältigen Controllirung derselben, hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 6ten Januar i8-L. 
hierdurch 
nach 
bisher 
Grundsätzen auch pro 1818/ die Servisbeiträge von den Städten des dortigen 
Departements einzuziehen, indem sich gegenwärtig noch nicht mit Gewißheit vor 
aussehen laßt, wenn die neue Steuer-Verfassung so weit vorrücken, und zur Aus 
führung gebracht werden wird, daß, in Verbindung damit, auch eine Reform des 
Serviswesens wird vorgenommen werden können. 
An 
Berlin, den 5ten December 1817. 
Ministerium 
Köhler. 
Erste Abtheilung 
Königliche hiesige Regierung. 
Vorstehende Verfügung wird zur Beachtung hierdurch bekannt gemacht 
Berlin, den Zten Januar 1313. 
No. Z. 
Die Vor, 
abende heili, 
ger Tage be, 
treffend. 
No. 4. 
Oie Ein 
ziehung der 
ServiLbei, 
träge.
	        
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