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No. 2.
Berlin den 21. Januar 1818.
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Verordnungn und Bekanntmachungen der Königlichen
Regierung zu Berlin.
^^a es dem sittlichen und religiösen Gefühl nicht anders, als anstößig sein kann,
wenn an den Vorabenden heiliger Tage, besonders derjenigen großen Kirchen-
Feste, welche Tages vorher eingeläutet und dadurch ausgezeichnet werden, Bälle
gegeben werden: so haben des Königs Majestät ausdrücklich angeordnet, daß diese
Entheiligung der Vorabende solcher großen Feste sofort abgestellt werde. Dem
Publiko wird diese Festsetzung zur Befolgung und der Polizei-Behörde zur sorg
fältigen Controllirung derselben, hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 6ten Januar i8-L.
hierdurch
nach
bisher
Grundsätzen auch pro 1818/ die Servisbeiträge von den Städten des dortigen
Departements einzuziehen, indem sich gegenwärtig noch nicht mit Gewißheit vor
aussehen laßt, wenn die neue Steuer-Verfassung so weit vorrücken, und zur Aus
führung gebracht werden wird, daß, in Verbindung damit, auch eine Reform des
Serviswesens wird vorgenommen werden können.
An
Berlin, den 5ten December 1817.
Ministerium
Köhler.
Erste Abtheilung
Königliche hiesige Regierung.
Vorstehende Verfügung wird zur Beachtung hierdurch bekannt gemacht
Berlin, den Zten Januar 1313.
No. Z.
Die Vor,
abende heili,
ger Tage be,
treffend.
No. 4.
Oie Ein
ziehung der
ServiLbei,
träge.