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gemeinnütziger wiid, wähle ich den Weg oer Slihskripriou,
möglich ist, für einen billigen P eis nach und nach zum Besitz !
sprechen ivird, um nach Erscheinung dieser Karte-die Genugthuung zu haben,, solche
mit zu, den gelungene» geographischen Wer len gezählt zu s.Heg "
„Damit die Anschaffung der Katte so v>ei als möglich erleichtert und dadurch
auf,weichem esischem
der Karre zu gstai-geuch
„In der Subskription wiro jede Vcr vorhin beschriebenen 24, Sektionen, qi>s schö
nem Landkarcenpapicr 14 Gr. Brandcnb. Courant, und aus dein schönsten Velinpapier
20 Gr. Couranr kosten. Erschienene isst Mo nett treten in den Ladenpreis, selbst wenn
der Besteller auf die folgenden Lieferungen sudskrtbiir. Jede Bestellung deshalb mnß
ich mir portofrei erbitten, und würde sich der Besteller tut entgegengesetzten Falle,
durch Rücksendung, Kosten verursachet).,"
„Die Bestellungen von Buchhandlungen, von den löblichen Postämtern oderPri
vatsammlern von Subskribenten werde ich, unter obigen Bedingungen, prompt
besorgen, und bitte jeden Privatsammler, für seine Bemühung 16 Pro een r Rabarc
an der baaren Zahlung abzuziehen, mir aber die'Liste der Subskribenten spätestens in
der Mitte des Monarö Juniusk. I. einzusenden,"
„Die 24 Sektionen der Karre werden in sechs Lieferungen, fede zu 4 Sektionen,
erscheinen, und die erste Lieferung, welche ich bemüht seyn werde, zu Johannis 1818
fertig zu schaffen und herauszugeben, wird die Sektionen 3, g/.iö und 21 enthalten.^
„ Erlaubt es die Zahl guter Arbeiter, so werde ich Alles anwenden, um den Zeit
raum der Erscheinung- welcher zu jeder Lieferung auf ein halbes Jahr bestimmt ist,
abzukürzen, um wo möglich in gleichem Zeiträume zw-l Lieferungen erscheinen zu lassen."
„Nach Übersendung jeder Lieferung von 4 Sektionen erbitte ich mir den Subskrip-
tkonsberrag von 2 Rkhlr. 8 Gr., oder wenn solche auf Velinpapier gefordert werden,
wvn 3 Rthlr. 8 Gr., postsrei."
Halle, den isten December 1817,
Dec Verleger
*
Commis]
unterm
'24fren Februar und 6ten Juli 1816 bekannt gemacht, daß nur die, in Ausübung
des Königs. Dienstes verloren gehenden, Kriegs-Denkmünzen, den Inhabern ersetzt
werden können, und Laß die Anträge aus den Ersatz, so wie auf Aushändigung
nickständiger Kriegs-Denkmünzen6Vt den betreffenden Militair- und Civil,Be
hörden einzureichen und von diesen vierteljährlich mit den erforderlichen Bescheini
gungen an die Genera!-Ordens-Commission ahzaßsben sind. §Ä drssen-ungwchret
noch hausig zum Theil ganz m,bescheinigt? .GestrchL^iMdie Verabfolgung rückständiger
oder den Ersatz verlorner einzelnen Kriegs-Denkmünzen unmittelbar bei derselben
X 2
etn;
Die Kriegs-
Denkmünzen
betreffend.
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