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Volume No. 8, 11. März 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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Berlin/ den ti. März x8i8. 
Verordnungen und Bckanncmachungen der Königlichen 
Regierung zu Bcrirn. 
§)i'e in der Beilage des rasten Scüeks der Berliner Nachrichten von Staats- und 
geiehrccn Sachen v I. befindliche Ankündigung des Mechankkus Kästner, über die 
von ihm gefertigten Bruchbänder nach der neuen englischen Arr, enthält die Angabe: nttäe 
daß dem frühern Derftrciger dieser Bruchbänder — einem bekannten englischen ncr betref- 
Mechanikus — von der 6ten General-Verwaltung des Königlichen Finanj- 
ministcrii vor 2 Jahren ein Patent darüber ertheilt worden. 
Diese Behauptung ist »»gegründet, indem die Aushändigung des erwähnten Patents 
an den Mechanikus Neubauer, welcher unter dem nichr genannten englischen Mecha- 
nkkuS gemeint ist, nicht Stack gefunden hat. Dieses wird, jtir Berichtigung jener 
Ankündigung, hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin/ den roten Febrüar 1818. 
Nach der Festsetzung Eines Königlichen Hohen Fknanzmknisterii, soll die Der- dlc>. 2 H . 
sendung neuer oder reparirter Brantweinblascn, sey es nach dem In- oder Auslande, Wege» V-r 
und mittelst eines Begleitscheins erfolgen, und ein jeder Lonrraventioiiefall, wo Brantwein- 
enrweder gar kein Begleitschein gc'öset, oder derselbe m'chr zur gehörigen Zeit zurück- blasen, 
gekommen ist, mit einer, den Umständen angemessenen, Strafe, geahndet werden- 
Dem Publikum wird dieses zur Nachricht und Achtung hiermit bekannt 
gemacht. ' 
Berlin,'den 28sten Febrwar 1818. - -
	        
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