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Berlin/ den ti. März x8i8.
Verordnungen und Bckanncmachungen der Königlichen
Regierung zu Bcrirn.
§)i'e in der Beilage des rasten Scüeks der Berliner Nachrichten von Staats- und
geiehrccn Sachen v I. befindliche Ankündigung des Mechankkus Kästner, über die
von ihm gefertigten Bruchbänder nach der neuen englischen Arr, enthält die Angabe: nttäe
daß dem frühern Derftrciger dieser Bruchbänder — einem bekannten englischen ncr betref-
Mechanikus — von der 6ten General-Verwaltung des Königlichen Finanj-
ministcrii vor 2 Jahren ein Patent darüber ertheilt worden.
Diese Behauptung ist »»gegründet, indem die Aushändigung des erwähnten Patents
an den Mechanikus Neubauer, welcher unter dem nichr genannten englischen Mecha-
nkkuS gemeint ist, nicht Stack gefunden hat. Dieses wird, jtir Berichtigung jener
Ankündigung, hierdurch bekannt gemacht.
Berlin/ den roten Febrüar 1818.
Nach der Festsetzung Eines Königlichen Hohen Fknanzmknisterii, soll die Der- dlc>. 2 H .
sendung neuer oder reparirter Brantweinblascn, sey es nach dem In- oder Auslande, Wege» V-r
und mittelst eines Begleitscheins erfolgen, und ein jeder Lonrraventioiiefall, wo Brantwein-
enrweder gar kein Begleitschein gc'öset, oder derselbe m'chr zur gehörigen Zeit zurück- blasen,
gekommen ist, mit einer, den Umständen angemessenen, Strafe, geahndet werden-
Dem Publikum wird dieses zur Nachricht und Achtung hiermit bekannt
gemacht. '
Berlin,'den 28sten Febrwar 1818. - -