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No. Z.
Das Fest der
Verkündi-
qung Mariä
betrefferrd.
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und Eifer, Gehorsam und Ordnung bewiesen haben, wie sie dem zur Landwehr be
rufenen Staatsbürger geziemen, der es erkennt, daß, er auch im Frieden zum Schutz
des Vaterlandes wesentlich mitwirkt, wenn er stets dazu vereinigt und kriegsgeübt
bleibt; so glaube ich der Landwehr dadurch meine hohe Achtung am sichersten bezeigt
Lu hab'en, und das Vertrauen hegen zu dürfen, daß ste auch in der Folge nie ver,
gessen werde, aus Brandenburgs und Pommerns treuen Söhnen, zur Vertheidigung
ihres Königs und deH gesamten Vaterlandes, mir berufen zu sein.
Berlin, den Zrsten Januar i8r8. — . :;
Der kommandirrnde General in Brandenburg und Pommern.
_ <' . M. Tauentz ien
Vorstehendes wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin,'den r8ren Februar 1L18. ,
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Bekanntmachung des AxLnigl. Consiftoriums der Provinz Brandenburg.
Da in diesem Jahre das Fest der Verkündigung Maria auf den 2bsten Mürz,
-und also unmittelbar den Tag nach dem im Herzoglhum Sachsen noch bestehenden
dritten Osterstiertage füllt, so wird zur Vermeidung einer belästigendenAnzahl
-aufeinander folgender Felkrage hiermit bestimmt, daß dieses Fest kn dem zu unserer
Provinz gehörigen Antheile des Heizogthums Sachsen an dem diesjährigen dritten
Osterfeiercage mitgefeiert, und daher an diesem Tage über die gewöhnliche cvan,
gelische und resp. epistolische Perikope des Mariä -Verkündigungs,Festes gepredigt
iverden soll. Hiernach haben sich die betreffenden Superintendenten und Pfarrer
im Herzogthume Sachsen gebührend zu achten/! und solches den Gemeinden am
Palmarum
Februar
personal t CH r o n i k.
Der Kriegskommissarius Mackensen ist, nach bestandener Prüfung beider
Königlichen Ober- Examinatkons-Kommission, einstweilen unter Beibehaltung sei
ner Dienstverhältnisse beim Militair, als Assessor bei der hiesigen Königliche» Re,
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gierung angestcstt worden
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Entlassung erhalten. Seme Stelle ist durch den ehemaligen Lieutenant Kurth
vom Aten Kurmarkschen Landwehr,Kavallerie-Regiment wieder besetzt worden.
D r u cks e H l er.
44J
AmtSbl. St. 4.
§. 44h st-
©.2o. Z. 19. muß heißen unverehlichte st. verunehlichte. St. 5. S.26. A q.
414. und Z. Q. v. u, fehlt nach: Verhältnisse das Wörtchen kein.
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