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" zutage von 8 Athlr., wenn der Truppentheil, ohne mehrere Tage liegen zu
bleiben, sich 14 Tage auf dem Marsche befindet.
e) ein Kavallerie-Regiment, zur Fortschaffung des Medizin,
wagens 2 Vorlegepferde
zur Forrschaffung des Geldwagcns'... . . . . ... .... 7 > 2 dfto
zur Fortschaffung der Geschirre je. cjn zweispanniger Wagen 2 Pferde
pro Escadron einen vierspännigen Vorspannwagen zum Er,
sah der beiden Packpferde ... ...... - - -16 dito
., —22 Pferde.
d) für zwei Bataillons eines Landwehr-Regiments, zur Forr
schaffung der Mondirungcn, Equipage und Kassen :c. rc.
4 vierspännige Wagen . 16 Pferde
zur Forrschaffung von zwei einspännigen Mcdizlnkarren ... 4 Vorlegepferde
für zwei Eskadrons eines Landwehr- Regiments, zur Fort-
. schaffllng eines zweispannigen Medizin- und Kassenwagens 2 dito
: 22 Pferde.
e) ein Garnison-Bataillon, .. .. .. . .
zur Forrschaffung der Offizier < Equipage, der Gemeinen-
. .Mondirungsftücke, der nothwendigen Papiere, der Medi
zin, Sühnung ic.rc. 3 Vlersi>ännkge'Wügess.^/^)..^ 7'./12 Pferde
zum Fortkommen der drei Kapirakne, wetH sie keine Ration
mm--- '• ■..... •••.■• .... 1.
sy*5 Pferde.
f) eine Pionier-Kompagnie,
zur Forrschaffung der Offizier-Equipage und etwa vorräihigen MondirungS,
stücke, einen vierspännigen Wagen, zur Forrschaffung des Schanzzeuges rc.re-,
wenn solches auf besondern Befehl mitgenommen werden muß, zwei vierspän
nige Wagen. ; ' ; K, 3 ,,.. ^ ..
g) eine Artillerie - Kompagnie, . *’ ' ’ V ’ * ‘ ?
einen vierspännigen Wagen. Sowohl Lei der Artillerie- als Pionier-Kom
pagnie wird, wenn die Chefs derselben keine Ration beziehen, zu deren' Fort
kommen ein Reitpferd gestellt.
h) Eine einzelne Kompagnie oder Eskadron erhält einen vierspännigen Vorspann»
wagen.
j) Außer vorbemerktem Vorspann werden noch die nöthigen Krankenwagen
gestellt, mir denen die, im § 9. dieser Erläuterungen gegebenen, Vorschriften,
genau zu befolgen sind.
L) Bei Verlegung des Brigade-Quartiers werden gestellt, zur Fortschaffung
der Akccn und übrigen Papiere des Brigade-Chefs und Brigade-Kominan,
deurö. 6 Vorlegepferde oder 3 zweifpärinige Wagen; zur Forrschaffung der
Kommissariats, Registratur 4 Vorlegepferde oder 2 zweispanmge Wag n.
jU Diele,