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Nach diesen Orten können daher von der Grenze §ris in dey-Hgller^MchesHie
Gesetze verstatten, Waaren auf Begleitscheine abgelassen werden. u} < tc
An der Seeküste van Peenemünde in östlicher Richtung bleiben die Hinfahrten
Peenemünde, Swknemünde, Kolberg
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Weichselmünde
Memel
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2lnsageposten
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Zollämtern, werden nach vollständig vollendeter Oragnisat
haft gemacht werden; bis dahin werden die Königlichen Regierungen solche , -eine
jede für ihren Bezirk, durch die Amtsblätter bekannt mach""
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werden es auch zur Xeninniß der vecressenden Landschaften bringen, wo
Zolle
Berlin, den 9ten Dezember i8l8.
nanz-Ministerium
von Kkewijf
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Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht
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Mißgriffe zu beseitigen, welche der kn den Gewerb sch einen
ufmännischer Kommkssionair" hin und wieder hervorgebracht
No. 117.
Betreffend
hat, sondern auch, um manchem Unfuge zu steuern, der dararls mit Bezug auf die rci/taufnnln-
Geschafte der vereideten Mäkler hervorgegangen ist, hat das Hohe Handels»Mini,
steriüm dnrch eine unterm 5c6t September d. I. erlassene Verfügung festgesetzt: -6 ' ^ *■
1) daß statt der bisher ertheilten Gewerbefcheine zuin Betrieb der Geschäfte kauft
männifcher Konrmisfi'onairs, künftig Gewerbefcheine zum Kommksfionshandtk
«Nsgeftrtigt werden sollen, mit der hinzuzufügenden Bemerkung, daß solche
nicht die Befugniß ertheilen, die Geschäfte eines Waaren, oder Fonds,Mäk,
irts.zu treiben; , _ r , , ' ,v -; ‘■'-%
'2^ dass'df'im allgemeinen Landrcchte Theils. Tit. 8. §. 1009. und f. enthaltenes
Bestimmungen über die Folgen der Zuziehung unbefugter Makler durch öffcnr,
lichen und fortwährend auszuhängenden Anschlag auf der Börse in Erinnerung
gebracht welkest sollest,'und ,, ’ **
3) daß die Bvrfenvorstcher die Befugniß haben, von jedem, der auf der Börse
befaßt, oder sich dessen Verdächtig macht,
Bürgerbriefs und des Gewerbescheins z'u fordern, ihnen
auch dke Verpflichtung obliegt, wen» es sich findet, daß ein solcher unbefugte
Mäkelei getrieben Hag, davon dfr, Polizei, Behörde zur Bestrafung desselben
Anzeige zu^müchess/., welche/-"ivenn der Beschuldigte überführt wird, daher
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sich
Antpag WqAtrn BörsenvorstLher die Börse verbieten kann
Dies wird hie *■ - -
Berlin
durch zur Kenntniß dr.tz- betreffenden Publikums gebracht
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