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Volume No. 35, 9. Dezember 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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No. 11 o. 
Betreffend 
Einführung 
Der Zoll - und 
Verbrauchs- 
Steuer-Ord- 
«ung vom 26. 
Mai. d. I. 
s) alle Polizei,Behörde anzuweisen, die Pässe der Handwerksgesellen n 
dem vollständigsten und genauesten Signalement zu versehen. 
Berlin, am l'ifen NovemM '-i8E ' “ • 
. Zn Abwesenheit des Herrn Polizei, Mnisters Durchlaucht, 
An 
v. K am pH. 
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hie selb st 
Zur Befolgung dieser Vorschrift des Königlichen-Polizei, Ministers 
» betreffenden Polizei, Behörden hiermit aufgefordert.. 
Berlin, den rstcn Dezember 1818. 
Zoll 
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lnzen 
des Staats, $. 29., ist es einer besondern Bekanntmachung vorbehalten, den Tag 
zu bestimmen, mir welchem die Anordnungen desselben in den östlichen Provinzen 
des Staats in Kraft treten sollen. Diesem gemäß wird Hiermit verkündet:. 
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Dom isten Januar 1819. an, soll das Gesetz vom söffen Mai d. I. über dem 
Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waaren und über den Verkehr 
zwischen den Provinzen des Staats, nebst dem dazu gehörigen Tarif unter A., und 
der Zoll, und Verbrauchssteuer, Ordnung von demselben Tage in den Provinzen 
Preußen, Westpreußcn, Brandenbiirg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen 
Kraft des Gefttzcs haben und darnach verfahren werden. 
2. 
In Ansehung der Bestimmung §. 16. des Gesetzes ist jedoch zu bemerken, daß 
beim Schlachtvieh und bei einigen anderen inländischen mit Abgaben ungleich beleg, 
welche zur Sicherung der 
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r 
ren Gegenständen, die Beschränkungen noch fortdauern 
Gefälle erforderlich sind, wenn solche in Srädre eingehen, wo dieAkzise'Emrichrung 
von 17.87. und das Konsumrionösieucr, Edikt vom 28sten Oktober 1810. bis sehe 
m Anwendung geblieben ist. 
Es wird eine besondere Verordnung deshalb amioch ergehen. 
Gegeben Berlin, den 2ten Dezember 1818; 
(L. S.) - -<r . .. 
Königliches Geheimes Staats, Ministerium. 
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«e Kirch eisen, v., Bül.oiv. v. Schuckmann.' v. Bönen, v. lobt um. 
v. Klew.itz. Friese. 
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