SOS
werden verwiesen werden.
Danzigcr Schukdcnwesens
Jeder Ausbleibende hingegen wird seiner etweinigen Rechte an die Stadt«
Commune zu Danzig oder an den Preußischen Staat für verlustig erklärt, lind
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nur an denjenigen, mir welchen er conrrahirt hat, mit feinen
'wiesen werden.
Markenwerder, den 6ren Oktober 1818.
Königs. Prcuß. Ober «Landesgericht von Westpreußen
Oclrichs.
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Aufforderung.
Von Sekten des Bataillons werden
die Unteroffiziere Wilhelm Breßina aus Potsdam,
Johann Menger aus Colberg,
Johann Sommer ans Landsberg an der Warthe,
die Gemeinen Friedrich Geriete aus Dubrow bei Crossen,
Johann George Guthschmidt aus Buckow bei Potsdam,
Johann Kottke ans Neu.«Trebbin bei Wriehen an der Oder,
Louis Leon Hardt aus Burg,
Heinrich Pinz aus Polsdarn, .....
Daniel Schulz aus Cremmen bei Oranienburg,
Heinrich Schulze aus Kleins bei Züklichau,
Anton Ulrich aus Winzig in Niederschleften,
Samuel Virch aus Driesen, und
August Weldt aus Frankfurt an der.Oder,
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aufgefordert, sich binnen 4 Wochen a dato beim Bataillon in der Garnison zu
Cüstrin einzufinden, im Ausbleibungsfall soll jeder aus den Listen des Bataillons ge
strichen werden, aller Ansprüche auf Invaliden«Benefizien verlustig gehen und über
das etwanige Vermögen nach den Gesehen disponirt und das etwa zu erwartende
Eigenthum jedes Ausbleibenden confiscirt werden.
Cüstrin, den i-jten November 1818.
Königs. Preuß. Major u. Commandeur des fünften Garnif. Bat.
listen Brandend.^ (früher Nr. 8. und ehedem Nr. Z2.)
v. Tiesenhausen.