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Schürenden Landwehr »Offizieren, welche u,«entschädigt im Civil « Dienst angestellt
sind, statt des bisher bezogenen halben Soldes, dessen Betrag in der Eigenschaft
als Diäten bis zur fixieren Anstellung aus Emil-Fonds auf Anweisung der 4(6«
niglichen Regierung gezahlt werden soll.
Sämmtliche Untergerichte, bei deren Offizianten Fälle dieser Art vorkonp
me», Haben daher unfehlbar binnen 4 Wochen Listen der Landwehr« Offiziere, welche
sich hiernach zur Unterstützung gualifiziren, bei dem Kammergerichte einzureichen,
und darin die Dürftigkeit der Individuen und was sie bisher an Einkommen be-
jvgen, pflichtmaßig zu vermerken.
Berlin, den 5ten November 1818.
Sämmtliche Untergerichte im Departement des Kammergcrichts werden hier- No. 34.
durch aufgefordert, die Kosten des Drucks des Verzeichnisses der in den Monaren
Mai und Juni d. Ji bei ihnen erlassenen Ediktal-Vorladungen an die Kammer
gcrichts-Salarkcnkasse einzusenden. Die Namen der einzelnen Sachen, in welchen
die Kosten entstanden find, werden die Untergcrichte aus den Auszügen des Ver
zeichnisses ersehen, welche ihnen von der Kammcrgerichts-Salarienkasse zugefertigt
werden sollen.
Berlin, den Lösten Oktober 1818. .
Bekanntmachungen verschiedener Behörden.
Von dem Königlichen Ober-Landesgericht von Wcstpreusicn werden alle die
jenigen , welche an den ehemaligen Freistaat Danzig aus der Periode vom Frieden
zu Tilsit bis zur Wiedervereinigung Danzigs mit dem Preußischen Staate, For
derungen zu haben vermeinen, auf den Antrag des Fisci, vertreten durch die zur
Regulkrung des Danziger Schuldenwesens ernannte Königliche Commission, hier
durch vorgeladen, in dem auf dem hiesigen Ober-Landesgerichts Conferenzhause
vor dem Ober-Landesgerichts-Rathe Fuellcborn auf den Losten Februar 1819.
Vormittags 10 Uhr anberaumten Termine entweder persönlich, oder durch hin
länglich legitimirte Bevollmächtigte aus der Zahl der hiesigen Justiz-Commissarien,
von welchen ihnen die Justiz-Commissarien Glaubitz, Hennig, Dcchend,
Goltz, Lucas, Conrad und Schmidt in Vorschlag gebracht werden, zu erschei
nen, "ihre Forderungen anzumelden,.solche mit den nöthigen Beweismitteln zu un
terstützen, und zu gewärtigen, daß ihnen in dem künftigen Präclusions-Erkennt-'
Nisse rhre Rechte werden vorbehalten- sie aber wegen der Verifieation ihrer Forde
ft f rungen