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Kandidat, bevor er nicht dieser Forderung geinigt, zur Prüfung hinzugelassen
werden.
Berlin, den Lasten Oktober 1818. .. .
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Da bereits mehrere Male der Fall gewesen ist, daß von den, bei den gelehy No. i3.
einer
Ber
ten Schulen der Provinz Brandenburg angestellten Lehrern, einige, nach
kurzen Kündigungsfrist, die Erlaubniß zum Uebcrtrirt in andere amtliche
Haltnisse nachgesucht, und hierdurch Verlegenheiten entweder für sich oder die ge
lehrte Schule herbeigeführt haben, so sehen wir uns veranlaßt, nicht allein sämmt
liche bei den genannten Lehranstalten unserer Provinz angesetzten Lehrer auf das
jenige aufmerksam zu machen, was wegen Entlassung von Beamten überhaupt im
Allgemeinen Landrecht Theil 11. Tit. 10. §. 97., ferner Theil II. Tit. 6. §. 17b.
und 176. vorgeschrieben worden ist, sondern wollen auch hiemit die zur Ausferti
gung von Dotationen für Lehrer an gelehrten Schulen berechtigten Magistrate
angewiesen und ermächtigt haben, zu noch vollständigerer Erreichung des Zweckes,
in die von nun an von ihnen auszufertigenden Bestallungen als Bedingung der
Anstellung der betreffenden Lehrer einzurücken, daß sie nur zu Ostern und Michaelis
jeden Jahres und wenn sie drei" volle Monate vor dem Eintritt des einen oder an
dern Termins dem Director oder Rector der gelehrten Schule ihren bevorstehenden
Abgang schriftlich angezeigt haben, zu andern Bestimmungen entlassen werden
können, es wäre denn, daß es sich möglich erwiese, die durch ihren Abgang er
ledigte Stelle früher zu besetzen. Die erwähnten Anzeigen haben sodann die Di
rektoren oder Rectoren bei Schulen Königlichen Patronats unmittelbar an uns,
Und bei denen magistratlichen Patronats an die Magistrate gelangen zu lassen,
welche letztere dann sofort bemüht seyn müssen, einen zum Nachfolger des abge
hendcn Lehrers geeigneten Mann auszumirtcln, und aus dem Grunde auch den
selben, falls er seine Prüfung bei einer der wissenschaftlichen Prüfungs-Commifsio-
ncn noch nicht bestanden haben sollte, unverzüglich zur Nachsuchung dieses Examens
zu veranlassen, damit bis dahin, wo die betreffende Lehrstelle offen wird, der neue
Lehrer nicht allein geprüft, sondern auch mir der bestätigten Dotation versehen
seyn möge.
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Berlin, den soste» Oktober 1818.
Bei dem Buchhändler Enslin allhier ist neuerlich erschienen:
Zweimal zwei und fünfzig auserlesene biblische Erzählungen aus dem alten
und neuen Testamente nach Johann Hübner mit Fragen zum Nach.
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No. 14