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Volume No. 33, 18. November 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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Kandidat, bevor er nicht dieser Forderung geinigt, zur Prüfung hinzugelassen 
werden. 
Berlin, den Lasten Oktober 1818. .. . 
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Da bereits mehrere Male der Fall gewesen ist, daß von den, bei den gelehy No. i3. 
einer 
Ber 
ten Schulen der Provinz Brandenburg angestellten Lehrern, einige, nach 
kurzen Kündigungsfrist, die Erlaubniß zum Uebcrtrirt in andere amtliche 
Haltnisse nachgesucht, und hierdurch Verlegenheiten entweder für sich oder die ge 
lehrte Schule herbeigeführt haben, so sehen wir uns veranlaßt, nicht allein sämmt 
liche bei den genannten Lehranstalten unserer Provinz angesetzten Lehrer auf das 
jenige aufmerksam zu machen, was wegen Entlassung von Beamten überhaupt im 
Allgemeinen Landrecht Theil 11. Tit. 10. §. 97., ferner Theil II. Tit. 6. §. 17b. 
und 176. vorgeschrieben worden ist, sondern wollen auch hiemit die zur Ausferti 
gung von Dotationen für Lehrer an gelehrten Schulen berechtigten Magistrate 
angewiesen und ermächtigt haben, zu noch vollständigerer Erreichung des Zweckes, 
in die von nun an von ihnen auszufertigenden Bestallungen als Bedingung der 
Anstellung der betreffenden Lehrer einzurücken, daß sie nur zu Ostern und Michaelis 
jeden Jahres und wenn sie drei" volle Monate vor dem Eintritt des einen oder an 
dern Termins dem Director oder Rector der gelehrten Schule ihren bevorstehenden 
Abgang schriftlich angezeigt haben, zu andern Bestimmungen entlassen werden 
können, es wäre denn, daß es sich möglich erwiese, die durch ihren Abgang er 
ledigte Stelle früher zu besetzen. Die erwähnten Anzeigen haben sodann die Di 
rektoren oder Rectoren bei Schulen Königlichen Patronats unmittelbar an uns, 
Und bei denen magistratlichen Patronats an die Magistrate gelangen zu lassen, 
welche letztere dann sofort bemüht seyn müssen, einen zum Nachfolger des abge 
hendcn Lehrers geeigneten Mann auszumirtcln, und aus dem Grunde auch den 
selben, falls er seine Prüfung bei einer der wissenschaftlichen Prüfungs-Commifsio- 
ncn noch nicht bestanden haben sollte, unverzüglich zur Nachsuchung dieses Examens 
zu veranlassen, damit bis dahin, wo die betreffende Lehrstelle offen wird, der neue 
Lehrer nicht allein geprüft, sondern auch mir der bestätigten Dotation versehen 
seyn möge. 
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Berlin, den soste» Oktober 1818. 
Bei dem Buchhändler Enslin allhier ist neuerlich erschienen: 
Zweimal zwei und fünfzig auserlesene biblische Erzählungen aus dem alten 
und neuen Testamente nach Johann Hübner mit Fragen zum Nach. 
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No. 14
	        
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