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Die
Berlin, den
Oktober 1818.
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24lgemeint Geseyfammlung.
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as iote Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthalt unter
Di0. 486 Die Ratisikarions-llrkunde der zwischen Preußen und Bakern »Nter
dem i6ren Dezember v. Z. abgeschlossenen Karcel-Konvention. Vom
6ren Juni d. I.; „
No. 486 Da?Gefttz wegen Einführung eines Fabrik-Zeichens in Den Provin«
zen. Schlesien, Posen, Preußen, Westprcußen, Pommern , Branden,
bürg und Sachsen, auf dem Daselbst verfertigten Scabeisen.
Zcen'Juli d. I.;
No. 487. Die Bekannlmachnnq über die Kartei.Konvention zwischen Preußen
und Sachsen-Hildburghauscn. Vom Lösten ?lugust d. I.;
und unter
Dio. 488. Die Allerhöchste Kabinetsordre vom sgsten August d. I., Die Theil»
nghme Des Militairs bei der Feuerpolizei betreffend.
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Verordnungen und Dckannrmachrrngen der R«nigljchen
Regierung zu B-erUn.
Die Kaufinannschaft zu Magdeburg hat -zum Besten Der Schiffer auf der
.Torir von dorr nach -Sch«ackrnbürg, .jeden in -der Elbe verdeckt liegenden-, der
Schiffahrt gefährlichen Sramm, mit einem Wahrzeichen Versehen lassen.
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Da Mer bereits mehrere solcher Merkmale durch murhn'illige .Frevler ^
bk, vor den gefährlichen Stämmen eingeschlagenen und .befestigten Springe ^
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Maßregeln
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Der Elb säuft
"f^r'kh auf -der
ausgezogen worden sind; so hat die-gedachte Kaufmannschaft eine Belohnung von M -e»ei>„iA
20 Attzlr. Gold demseuigen ausgesetzt, welcher Der Königlichen Regierung zu
Magdeburg dergleichen Frevler dngcstalt nachzmveiser» vermag, daß dieselben zur L '
Umersuchitng -und Bestrafung gezogen -werden-können.
Dies'wird hindurch zur -allgemeinen Kenntniß gebracht.
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Berlin, den Lasten September 18« 8.
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