Berlin den 4. Februar 1818.
aS ist* Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthalt
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No. 456.
458
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459.
Die Erklärung vom cgften Oktober 1817, betreffend die Ausdeh
nung der mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestehenden Frei-
zügigkeitö-Uebereinkunft,-auf sämmtliche lehige gegenseitige Lande;
Vom Zrsten desselben
457. Die Karkel Konvention mit Lippe Detmold.
Monats und Jahres
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Die Erklärung vom 8ten Dpcember v. I. wegen der zwischen Preu
ßen und Würtemberg verabredeten Freizügigkeit, in Betreff der
zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen; und
Die Allerhöchste Kabi netsordre vom aasten desselben Monats und
Jahres, daß auch das Gehalk der mobilen Militär-Beamten keinen
Abzug erleiden soll.
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Bekanntmachung des Königlichen Geheimen Staats
ministeriums.
Es ist bei Seiner Durchlaucht dem Herrn StaqtSkanzler Fürsten v. Har
denberg zur Anzeige gekommen, daß mancherlei Jnconvenienzen daraus entste
hen, daß die Bekanntmachungen allgemeiner Verordnungen durch das Amtsblatt
sowohl von den Regierungen als den ObepLandeS -Gerichten verfügt werden.