Path:
Volume No. 26, 26. August 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

9 
Berlin, den 26. August 1818. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Älach einer neuern Verfügung des Königlichen Mknisterik des Innern, soll den, 
bei den Landwehrstäben, vor der declaratorifchcn Verfügung vom röcen Januar 
d. 
I. eingestellten verheirarheten Mannschaften der regulativmäßige Servis für 
ihre Frauen und Kinder, 
Verheirathung zu folgern, 
No. 80. 
Betreffend 
die Servis* 
, r , _ Competenz 
ohne einen Untertchred aus der früheren oder spateren der Frauen 
und Kinder 
d. Landwehr- 
mannschaften 
bei den Stil« 
den. 
fortwährend verabreicht werden. 
Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom Z isten v. Monats km vorigen 
Stücke unseres Amtsblatts, wird dicfe höhere Bestimmung hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Berlin, den i9ten August 1818. 
Es soll 
r) der an der kleinen Stralauer Brücke belegene mit Pallisaden umschlossene 
Platz, Licht am Wasser, Don 41 Fuß Lange und 3o Fuß Tiefe, mit dem 
darauf befindlichen 24 Fuß langen und 12 Fuß riefen, mit Ziegeln gedeckten 
und mit Brettern verschlagene Schuppen, 
2) der am llnterbaum befindliche mit Pallisaden umgebene Platz von 33 Fuß 
Lange und 21 Fuß Tiefe, nebst dem darauf belegcnen überdeckten kleinen 
Holzstall.von Fachwerk, n Fuß lang und eben so breit, 
vom isten Oktober d. Z. ab auf 3 Jahr meistbietend vermierhet werden. Es ist 
huzu ein Termin auf den 
3 isten dieses Monats 
Vormittags um xi Uhr auf der Königlichen Regierung Eingang No. 1. eine 
Treppe hoch angesetzt. Die Bedingungen der Dermiethung find in der Kasernen, 
)( 1 der-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.