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Berlin, den 26. August 1818.
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen
Regierung zu Berlin.
Älach einer neuern Verfügung des Königlichen Mknisterik des Innern, soll den,
bei den Landwehrstäben, vor der declaratorifchcn Verfügung vom röcen Januar
d.
I. eingestellten verheirarheten Mannschaften der regulativmäßige Servis für
ihre Frauen und Kinder,
Verheirathung zu folgern,
No. 80.
Betreffend
die Servis*
, r , _ Competenz
ohne einen Untertchred aus der früheren oder spateren der Frauen
und Kinder
d. Landwehr-
mannschaften
bei den Stil«
den.
fortwährend verabreicht werden.
Im Verfolg unserer Bekanntmachung vom Z isten v. Monats km vorigen
Stücke unseres Amtsblatts, wird dicfe höhere Bestimmung hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Berlin, den i9ten August 1818.
Es soll
r) der an der kleinen Stralauer Brücke belegene mit Pallisaden umschlossene
Platz, Licht am Wasser, Don 41 Fuß Lange und 3o Fuß Tiefe, mit dem
darauf befindlichen 24 Fuß langen und 12 Fuß riefen, mit Ziegeln gedeckten
und mit Brettern verschlagene Schuppen,
2) der am llnterbaum befindliche mit Pallisaden umgebene Platz von 33 Fuß
Lange und 21 Fuß Tiefe, nebst dem darauf belegcnen überdeckten kleinen
Holzstall.von Fachwerk, n Fuß lang und eben so breit,
vom isten Oktober d. Z. ab auf 3 Jahr meistbietend vermierhet werden. Es ist
huzu ein Termin auf den
3 isten dieses Monats
Vormittags um xi Uhr auf der Königlichen Regierung Eingang No. 1. eine
Treppe hoch angesetzt. Die Bedingungen der Dermiethung find in der Kasernen,
)( 1 der-