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Volume No. 25, 19. August 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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156 
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No. 79. 
Die Verle 
gung des 
Jahrmarkts 
betreffend... 
No. 24. 
No. 25. 
Gasthbfeu oder Schenken aufgefahren werden, sondern messen zur Nachtzeit außer 
Halb der Städte und Dörfer, unter der Aufsicht eines Wächters, bleiben. 
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§• 
12. 
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Zur Zeit eines Donnerwetters müssen die mir Puver beladenen Schiffe an den 
Ufern, da wo keine Hauser in der Nahe sind, anlegen, und so lange verweilen, 
selche -.Pulver geladen 
Städten einfahren, sondern im 
bis das Gewitter nachläßt. Eben sagn rissen die Fuhrleute, 
Haben , bei ciuein Ungewi-tter weder in Dörftr-n noch Stadt 
freien Felde, und wenigstens einige taufend Schritte vvn Wöhnörtcrn entfernt bleiben 
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§. i3. 
K4 
Che die mir Pulver beladenen Wage» durch ein Dorf fahren, müssen sie einen 
von ihren Leuten voransenden, und zusehen lassen, ob etwa ein im Dorfe freistehen 
der Backofen oder Schmiede im Gange sek, in welchem Falle der Wagen nicht eher, 
als bis das Feuer ausgegangen ist, durch das Dorf fahren darf. 
" Berlin, den Zccn August 1818. 
Dem Publikum wird hierdurch bekannt gemacht, daß der auf Montag den 
Lasten d. M. angesetzte Jahrmarkt Hierselbst, wegen des Zusammentreffens mit 
verschiedenen auswärtigen Jahrmärkten, auf Montag den 7ten künftigen MonacS 
verlegt worden ist. Berlin, den 7ten August 1818. 
Bekanntmachungen des Königlichen Rammergenchts. - 
Sämmtliche Untergerichce im Departement des Kammergerichts werden hier, 
durch aufgefordert, die Kosten des Drucks des Verzeichnisses der in den Monaten 
Marz und April d. I. bei ihnen erlassenen Ebikral-Vorladungen an die Kammer- 
gerichcs-. Salarienkasse zu zahlen. Die Namen der einzelnen Sachen, in welchen 
die Kosten entstanden sind, werden die Unrergerichte durch Auszüge aus dem Der, 
zekchnisse ersehen, welche ihnen von der Kammergerichcs-Salarienkasse zugeferrigt 
werden sollen. Berlin, den 3ten August r8»8. . 
Der ehemalige Artillerie«Lieutenant Adam Friedrich Bernhard von Vogt 
hiersclbst ist durch ein rechtskräftiges allerhöchst bestätigtes Erkenntniß wegen began, 
gener Verbrechen feines Adels für verlustig erklärt worden, welches dem Publikum 
hierdurch bekannt gemacht wird. Berlin, den 3osten Juli 1818, 
personal , Chronik. 
Der Kandidat der Chirurgie Carl August Frank ist, 
Prüfung und Approbation, als ausübender Wundarzt und Ope> 
Regierungsbezirk angestellt und veleidigr worden. 
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gesetzlicher 
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Substitut des Fonds 
Macklerö Kohner angestellt und verpflichtet worden. 
Wechs. 
(Hierbei folgt eine Bekiage.)
	        
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