155
$ * 4-*
Geschieht die Versendung des Schießpulvers zu Wasser, so darf dasselbe nicht
auf dem Kauf, oder Packhofe, als der gewöhnlichen Schiffsanlande, verladen,
sondern es muß in der, im §. i. angegebenen Arr, ohne daß die Stadt überhaupt,
oder doch nur so wenig als möglich dabei berührt wird, in die Schiffsgefäße
gebracht
• <
$. 5.
Hat das Gefäß, in welchem das Schießpulver verfahren ryird, noch andere
Güter geladen, so muß es nicht nur oben darauf gepackt, sondern auch zur Verhü,
lhung des Reibens mir Stroh wohl verwahrt, und noch überdies von den übrigen
Waaren durch ein hölzernes Verdeck abgesondert werden; Bei Versendung ganz
geringer Quantitäten Schießpulver hingegen, kann es bei dem sehr üblichen Ge
brauch, dasselbe unter die sogenannte Pflicht zu packen, sein Bewenden behalten.
§. 6.
Kein Gefäß, welches Pulver geladen hat, darf in der Nahe von Gebäuden
anlegen, auch muß der Schiffer, welcher es fahrt, nicht nur eine schwarze Flagge
aufstecken, sond rn auch-, so oft er sich einer Anlaacstelle nähert, die dorr vor Anker
au-geschifft und aufbewahrt werden.
* * * . • * ' T
Daß auf einem
$• 7
Schiffe, welches Schießpulver geladen hat, nicht Feuer und
Licht angeinache werden darf, versteht sich von selbst,
zuläßt,
. . ,,, , Der Schiffer, welcher dies
soll für jeden einzelnen Fall mit i» Thaler an Gelde, oder vierzchnlägigem
Gefängniß bestraft werden.
8.
$■
Wird hingegen Schießpulver zu Lande versendet, so muß solches, damit bei
dem Transport die Sr'dl nicht berührt werde, von dem Fuhrmann unmittelbar aus
dem Magazin, oder von dem Orte, wo es außerhalb der Stadt verwahrt worden,
abgeholt werden
Fall
$• 9
sorgfältig mit Stroh umwunden werden müssen. '
Bei vermischter Ladung ist das Pulver jederzeit oben auf zu packen, rmd mit
einem dichten Plane zu bedecken.
§. io.
Damit auch ein Wagen, welcher Pulver geladen hat, sogleich von jedem an
dern Frachtwagen unterschieden werden könne, muß auf die über denselben gespannte
Plane der Buchstabe P. mir schwarzer Farbe in auffallender Größe gezeichnet werden.
§. li.
Pulver beladenen Wagen
Gast