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Volume No. 23, 29. Juli 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

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Für Gegenstände der Verzehrung wird die BewiNgrmg nie gegrbek. - 
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: a) Vorerst erstreckt, sich hie 
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von fremden Meßplatz.'n aus solche 
aT „,^, .> '.. v. .. .KMWW^rUsMsLWix Platze Leipzig 
und Braun>chweig, und von wein dort die weiter unten gegebenen Vorschrift 
ren zurAusfiibrruig kommen sollen, wird für jeden Meßplatz besonders bcstimmc 
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L) Soli eine Versendung nach einem fremden Meßplatze Statt finden, so fertigt 
der Versender ein ganz genaues Verzeichniß der zu-versendrndeu Waaren der 
Arr und Menge nach an. Bei Anfertigung dieses Verzeichnisses kommt es 
hauptsächlich darauf an, die Waare so zu beschreiben und zu bezeichnen, daß 
sie, wenn sie.auch in fremde Hände gekommen ist, als dieselbe, welche versandt 
worden, von anderen Personen wieder erkannt werden kann. Da sich dafür 
nicht allgemeine anwendbare Vorschriften geben Lassen, und die Fabrikanten 
die ihren-Fabrikaten eigenthümlichen Kennzeichen am sichersten angeben können, 
es auch zunächst ihr Interesse ist, daß die Begünstigung, welche ihren Waaren 
in den östlichen Provinzen zugedacht ist, nicht mißbräuchlich auf Fabrikate 
anderer Etablissements übertragen werde,^fo wird ihnen das zunächst überlassen. 
Jedoch müssen folgende Anordnungen beobachtet werden. 
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Von allen Waaren , welche 'Abschnitte zulassen, müssen dergleichen von 
jedem durch Farbe oder Muster verschiedenen Artikel kn so angemessener Größe, 
Laß davon wieder Abschnitte gemacht werden können, Dem Ursprungs«Arreste 
auf eine gehörige Art angesiegelr werden. . /e * y ; 
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Haben die Waaren « Fabriken Zeichen, welche schön bei der Fabrikation 
so müssen diese genau beschrieben und 
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der Waare angebracht worden sind, 
Lurch Zeichnunzen anschaulich gemacht werden. 
Sind die Waaren mit Fabriken «Siegeln, Bleien, Stempeln, oder Erk, 
gurrten auf eine solche Weise versehen, daß dasselbe Zeichen- nicht auf eine an 
dere Waare, ohne den Uut.rschleis wahrzunrhinrn, miqebracht werden kann, 
so wird, wenn es rhunlich, eine angemessene Zahl dieser Zeichen dem Verzeich 
nisse angesiegelc, sonst aber werden diese Zeichen in demselben genau brschrie, 
Len und durch Zeichnungen verdeutlicht. 
Durck dies letztere Mittel wird eine sehr große Zahl von Artikeln mög« 
kickst vor Umrauschung gesichert werden können, und es wird den Fabrikanten 
daher anhcini gegeben, davon soviel als möglich Gebrauch zu machen. 
Unrer diesem Ve-zeichnisse besiheimgt der Aussteller unter siinem Siegel und 
siiner Unrerschrifl gewissenhaft dessen richtige Anfertigung in Betreff dev Men 
ge de, Waaren und deren richtige Beschreibung,- inigleichen, daß diese zu ver, 
stndenden Waaren wirklich Fabrikate feiner Anstalt sind, und verpstichter sich, 
Leine andere zum Verkauf auf dem fremden Meßplatz zu stellen. ' 
3-,•:: 4) Dies
	        
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