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Allgemeine Gesetzsammlung.
^)as 7te Stück der allgemeine« Gesetzsammlung enthält unter
No. 476. Die Bekanntmachung über die Kartei »Konvention zwischen
und Chur,Hessen. Vom Lösten Juni d. I.; und unter
No. 477. Die Bekanntmachung über die Kartei, Konvention zwischen
und Mecklenburg-Strelitz. Vom Lösten Juni d. I.
Preußen
Preußen
Ver
und
Berlin
königliche
buchen Nachtheilen,
zieren des stehenden Heeres auf lange oder unbestimmte Zeit für das mikirairische
Dkenstverhälrniß verbunden sind, haben des Königs Majestät mittelst Cabinets,
M
zier des stehenden Heeres
No. 64.
Betreffen»
die Beurlaub
bunqen von
Ofß.ieren
des nchenden
Heeres.
erden, in
als sechsmonatlicher Urlaub in Privatangelegenheiten ertheilt weri
Alle auf unbestimmte Zeit beurlaubte Offiziere solle« aufgefordert r
ihre Dienstverhältnisse zurückzukehren.
Wen» sie bereits sechs Monate und darüber mit unbestimmtem Urlaub abwe,
send sind, so wird ihnen hiezu noch eine Frist von drei Monaten zugestanden; den
jenigen indessen, welche vor Bekanntmachung dieser Verordnung noch nichr sechs
)(i Monate