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Volume No. 21, 8. Juli 1818

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1818 (Public Domain)

V 
t? 
Allgemeine Gesetzsammlung. 
^)as 7te Stück der allgemeine« Gesetzsammlung enthält unter 
No. 476. Die Bekanntmachung über die Kartei »Konvention zwischen 
und Chur,Hessen. Vom Lösten Juni d. I.; und unter 
No. 477. Die Bekanntmachung über die Kartei, Konvention zwischen 
und Mecklenburg-Strelitz. Vom Lösten Juni d. I. 
Preußen 
Preußen 
Ver 
und 
Berlin 
königliche 
buchen Nachtheilen, 
zieren des stehenden Heeres auf lange oder unbestimmte Zeit für das mikirairische 
Dkenstverhälrniß verbunden sind, haben des Königs Majestät mittelst Cabinets, 
M 
zier des stehenden Heeres 
No. 64. 
Betreffen» 
die Beurlaub 
bunqen von 
Ofß.ieren 
des nchenden 
Heeres. 
erden, in 
als sechsmonatlicher Urlaub in Privatangelegenheiten ertheilt weri 
Alle auf unbestimmte Zeit beurlaubte Offiziere solle« aufgefordert r 
ihre Dienstverhältnisse zurückzukehren. 
Wen» sie bereits sechs Monate und darüber mit unbestimmtem Urlaub abwe, 
send sind, so wird ihnen hiezu noch eine Frist von drei Monaten zugestanden; den 
jenigen indessen, welche vor Bekanntmachung dieser Verordnung noch nichr sechs 
)(i Monate
	        
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