Verordnungen und Bekanntmachungen
Regierung zu Berlin.
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et dem Königlichen Finanz »Ministen» gehen noch Häufig Gesuche und Eknc
ben in folgenden, nicht mehr zu dessen Ressort gehörigen, Angelegenheiten ein:
i) in Rerablissementssachen von Ost- und Westp
bei den Festungen; ...
s) wegen Gehalts-Rückstände südpreußischer und m
5) wegen Civil. und Militair-Penfions« Rückstände;
und
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Offkcianten
nuiig
4) wegen des Staats- und Provinzial - Schuldcnwefens;
5) wegen Realisation von Scaatspapkeren ;
6) wegen Ausfertigung re. von Lieferungsschcknen;
7) , wegen Forderungen des Preußischen Staats und Preußischer Unterthanen
an auswärtige Machte; und
8) wegen der Milicair« Verpflegung aus der Vorzeit bis zum Schlüsse des
Jahres i8i5.
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Die unterzeichneten Ministerien finden sich hierdurch veranlaßt, das Publk-
1 darauf aufmerksam zu machen, daß in G.mäßheit der Allerhöchsten Dcrord«
q vom 5teu November v. I. diese Gegenstände, insoweit die
zu i. nicht zum Ressort des Königlichen Ministeriums des Innern, und die
zu 7. nicht zum Ressort des Königlichen Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten gehören, zum Wirkungskreise des Königlichen Ministe«
rii des Schatzes und für das Staats-Creditwesen verwiesen sind, und
daß daher die diesfaliigen Gesuche und Eingaben an lehtgedachtcs Mi«
)( r nisteri'uin
No. 57.
Ressort-Be-
siittlmung.