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311 Gemäßheit hoher Verfügung, wird den bisher auf die Königliche Hof- und
Civil-Ausgaben-Casse angewiesenen Pensions- und Wartegclds-Empfängern hier
durch bekannt gemacht, daß die hiesige Königliche Regierungs -Hauptkasse im klei
nen Jägerhaft ihnen, vom rstcn August d. I. ab, ferner monatlich Zahlung lei
sten wird.
Berlin, den Losten Juli 1816.
Königs. Hof- und Civkl-Ausgaben-Casse.
Bekanntmachung.
In Verfolg der Bekanntmachung der Königs. Hof- und Civil-Ausgaben-
Casse, nach welcher die unterzeichnete Regierungs, Haupt-Casse die Zahlung der
Civil, Penstons- und Wartegeldec vom isten August d. I. ab, monatlich leisten
wird, werden die resp. Zahlungs-Empfänger hierdurch benachrichtiget: daß diese
Zahlungen jeden Monat, vom isten an, Vormittags von 9 bis 2 Uhr, ihren An
fang nehmen werden, nur mit Ausnahme der vier Monate: Januar, April, Juli
und Oktober, wo erst vom 5ten ab, gezahlt werden kann.
Fallen Zahlungstage auf Sonn - oder Festtage, so tritt der auf letztere zunächst
folgende Wochentag, als Zahlungstag, an deren Stelle. Die Zahlung wird nach
alphabetischer Ordnung, welche sich nach den Anfangsbuchstaben der Namen der
Empfangerrichtet, an dem für jeden derselben bestimmten Tage erfolgen, und zwar:
den isten jeden Monats an die Empfänger von A— C.
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In den, wie vorgedacht, eine Ausnahme erfordernden vier Monaten, nämlich
im Januar, April, Juli und Oktober, wird zwar nach derselben alphabetischen
Ordnung verfahren, jedoch erst resp. den 5ren, 6cen, 7ten, 8ten, gten und roten
an die auf diese Tage treffenden Empfänger, Zahlung geleistet.
Diejenigen Empfänger, welche sich an dem, für sie bestimmten Zahlungstags
nicht einfinden, müssen sich gefallen lassen, wenn sie alsdann ihre Befriedigung erst
später, so wie die, auf die folgenden Tage vertheilten bestimmten Zahlungs-Geschäfte
der Casse es zulassen, erhalten können.
Berlin, den rgten Juli 1816.
Künigl. Regierungs-Haupt-Casse.
Personal-Chronik.
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Der Supernumerarius Jung, welcher die Stelle des Skegelungs-Jnfpectors
einstweilen verwaltet hat, ist zum Siegelungs-Inspektor ernannt worden.