Amts-Blatt
der 1
Königlichen Regierung zu Berlin.
No.
Berlin, den 24. Juli 1816.
Bekanntmachungen und Verordnungen der Königlichen Re«
gierung zu Berlin.
»vtic Hinweisung auf die, im i4ren Srück der Gesetzsammlung aufgenommene, No. 64.
allerhöchste Verordnung, , . DieAufhe-
wegcnAufhebung der Wasser« Binnen und Provinzkalzölle, zunächst Wancr-B>n-
in den alten Provinzen der Monarchie, «5»- u. Pro-
wkrd dem Publikum bekannt gemacht, daß zwar das Wasser-Zollamt hkeselbst, mit dem buffend/
i5ren d. M. aufgelöset, jedoch den bisherigen Offizianten desselben, vor der Hand,
außer den Ersatzzoll-Erhebungen, auch die Erhebung der beibehaltenen Ausfuhrzoll-
Gefälle von gewissen Artikeln, und in Ansehung der, nach hiesigem Orte bestimmten
oder über selbigen weiter gehenden, Waaren, die Prüfung der richtigen Erhebung
der neuen -Grenzzölle, nach dem, am Schlüsse dieser Bekanntmachung mit abgedruck
ten, Tarif vom 21 sten v. M., übertragen worden.
Zu den aufgehobenen inneren Waaren«, Pferde re.«Zöllen, gehören nament
lich, außer den Wasser-Bknnen-Zöllen in den alten Provinzen, rechts der Elbe,
der Schlesische Provinzialzoll, ferner der Oderzoll zu Fürstenberg in der Nieder - Lausitz,
und das Havel-Buhnengeld.
An die Stelle des Schleusengeldes, welches als eine Entrichtung für Communi
cations «Anstalten zu betrachten ist, tritt ein Schleusen-AufzugSgeld, das bei jeder
zu paffirenden Schleuse, ohne Rücksicht auf die geladenen Güter, vom Gefäß oder
Floß, nachfolgenden Sätzen zu entrichten ist, und zwar:
a) Von einem Elbkahn, Schute oder Zölle, beladen 2 RtHlr. -
unbeladen ... - — 12 gr.
b) von einem Oderkahn, und allen anderen kleineren, zum Waa
ren-Transport bestimmten, Fahrzeugen, beladen... 1 — - —
unbeladen - — 8 —
0) Fischerkahne, Anhänge, Handkähne, Nachen, Gondeln, passi«
ren frei, wenn sie mit größeren Kähnen zugleich durchschleusen.
Verlangen sie hingegen einen besonderen Aufzug, dann zahlet
das Stück i — L —
d) Von jeden 20 Srück Floßholz werden, ohne Unterschied des
Verbandes, beim Durchschleusen ... - — 12 —
gezahlt. X r Die-