Die Städte, welche kn dieser Art nichts zu liquldiren haben, müssen dem be
treffenden Landrath dieses anzeigen. ", ^
Die Städte Berlin, Potsdam, Brandenburg und Frankfurth werden die
Nachmessungen mit den erwähnten Justifikacorien unmittelbar bei dem oben benann-
Commissarius einsenden.
Da der Herr Finanzmknister bewilligt hat, daß sämmtliche Abgabenreste bis
Ende 1814 mit Lieferungsscheinen bezahlt werden können, welche in Gemäßheit des Ge
setzes vom Zten Juni 1814, oder Lasten September v.J. ausgefertigt worden, so ha
ben die Behörden, bei ihrenAnträgen wegen der Höhe der auszufertigenden Lieferungs-
scheine, darauf Rücksichtzu nehmen, daß sie Lieferungsscheine in solchen Betrage in
Antrag bringen, mit welchen sie dergleichen Reste tilgen können.
Den betreffenden Magistraten sind dergleichen Reste der einzelnen Bürger be
kannt, — eben so sind den Landräthen die Kreis-Kassenreste der ländlichen Einge-
über dergleichen Reste zu den Domänen-Amts-
Liquidationen , bei denen nicht vermerkt ist,
ob und welche Reste die liquidirenden Individuen oder Communen noch schuldig sind,
und daß und welche Lieferscheine zu dieser Sendung verwandt werden sollen , werden
nicht angenommen, es wäre denn, daß, Seitens des Landraths, es ausdrücklich be
scheinigt wird, daß diese Reste, gegen anderweitige Forderungen der Individuen oder
Communen an den Staat, aus der Compensationsperiode für den Zeitraum i‘8o T 5 T ,
zur Abrechnung kommen können.
Ueber die Mittel und sonstigen, bei der Justifikatkon derAnerkenntnisse zu berück
sichtigenden, Verhältnisse, haben sich die Landräthe und Magistrate überall mit dem
obgedachten Lkquidationscommissarius zu einigen, welcher darüber mir Instruction
und Vollmacht versehen ist. Potsdam, den Lasten Mai 1816.
ch e m a.
Nachweisung von den auf den Grund der beigefügten Anerkenntnisse auszu
fertigenden Lkeferungs - Scheine.
gesessenen bekannt, eine Nachricht,
kassen sollen sie noch besonders erhalten.
E6 haben noch zu fordern
Num- kEinzelnePersonen.
mer.
Stand
und
Nahmen.
Wohn
orr.
Commu
nen
LU
Nach
dem An
erkennt
nisse
vom
Betrag
jedes ein
zelnen
Aner
kenntnis
ses.
rtl.gr.pf.
Summa »Höhe t>cr|
der For! einzeln
derunq jauözufer
jedes Li
quidan-
ten.
rtl.gr.pf.
tiaenden
Liefe-
rnngö-
scheine.
Nro.
Sind
ausgefertigt
unter
Num
mer
Da»
tum.
Bemer
kungen.