Path:
Volume No 4, 19. Juni 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

Die Städte, welche kn dieser Art nichts zu liquldiren haben, müssen dem be 
treffenden Landrath dieses anzeigen. ", ^ 
Die Städte Berlin, Potsdam, Brandenburg und Frankfurth werden die 
Nachmessungen mit den erwähnten Justifikacorien unmittelbar bei dem oben benann- 
Commissarius einsenden. 
Da der Herr Finanzmknister bewilligt hat, daß sämmtliche Abgabenreste bis 
Ende 1814 mit Lieferungsscheinen bezahlt werden können, welche in Gemäßheit des Ge 
setzes vom Zten Juni 1814, oder Lasten September v.J. ausgefertigt worden, so ha 
ben die Behörden, bei ihrenAnträgen wegen der Höhe der auszufertigenden Lieferungs- 
scheine, darauf Rücksichtzu nehmen, daß sie Lieferungsscheine in solchen Betrage in 
Antrag bringen, mit welchen sie dergleichen Reste tilgen können. 
Den betreffenden Magistraten sind dergleichen Reste der einzelnen Bürger be 
kannt, — eben so sind den Landräthen die Kreis-Kassenreste der ländlichen Einge- 
über dergleichen Reste zu den Domänen-Amts- 
Liquidationen , bei denen nicht vermerkt ist, 
ob und welche Reste die liquidirenden Individuen oder Communen noch schuldig sind, 
und daß und welche Lieferscheine zu dieser Sendung verwandt werden sollen , werden 
nicht angenommen, es wäre denn, daß, Seitens des Landraths, es ausdrücklich be 
scheinigt wird, daß diese Reste, gegen anderweitige Forderungen der Individuen oder 
Communen an den Staat, aus der Compensationsperiode für den Zeitraum i‘8o T 5 T , 
zur Abrechnung kommen können. 
Ueber die Mittel und sonstigen, bei der Justifikatkon derAnerkenntnisse zu berück 
sichtigenden, Verhältnisse, haben sich die Landräthe und Magistrate überall mit dem 
obgedachten Lkquidationscommissarius zu einigen, welcher darüber mir Instruction 
und Vollmacht versehen ist. Potsdam, den Lasten Mai 1816. 
ch e m a. 
Nachweisung von den auf den Grund der beigefügten Anerkenntnisse auszu 
fertigenden Lkeferungs - Scheine. 
gesessenen bekannt, eine Nachricht, 
kassen sollen sie noch besonders erhalten. 
E6 haben noch zu fordern 
Num- kEinzelnePersonen. 
mer. 
Stand 
und 
Nahmen. 
Wohn 
orr. 
Commu 
nen 
LU 
Nach 
dem An 
erkennt 
nisse 
vom 
Betrag 
jedes ein 
zelnen 
Aner 
kenntnis 
ses. 
rtl.gr.pf. 
Summa »Höhe t>cr| 
der For! einzeln 
derunq jauözufer 
jedes Li 
quidan- 
ten. 
rtl.gr.pf. 
tiaenden 
Liefe- 
rnngö- 
scheine. 
Nro. 
Sind 
ausgefertigt 
unter 
Num 
mer 
Da» 
tum. 
Bemer 
kungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.