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Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen Re
gierung zu Berlin.
Mit Bezug auf die, Seite 2 bis 4 des Amtsblattes enthaltene, Bekanntmachung
des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, werden hierdurch die Gren--
No. 19.
Der Berti»
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rungkbcjir'k. zen und der Umfang des Bezirks der hiesigen Regierung, näher angegeben.
Die Grenze des Gebietes der hiesigen Regierung im engern Sinne, welches sich blos
auf die Residenzstadt, deren Wekchbilde, den Thiergarten, und die Hasenhcide beschranke,
fangt auf der;West- und Nordfeite der Stadt, also gegen den Niederbarnimschen
Kreis 511, am rechten Ufer der Spree, unterhalb der, zudem Etablissement Marti»
Nike gehörigen, Grundstücke, an, lauft sodann nördlich gegen die Jungfernheide, und
auf der Nordseite der Stadt bis über die Frankfurter Chaussee, von wo sie
oberhalb Strahlau und
und an der Spree
behalt
dann östlich von der Stadt herabgehr,
Rummelsburg, die Grenzpunkte des alten Stadtweichbildes und zwar so, daß die
innerhalb derselben gelegenen, vordem zum Kreisverbande gehörigen, Ortschaften und
Grundstücke, mit zum Stadtweichbilde gezogen werden. Namentlich kommen hier,
durch zu dem letzter» die Pulvermühle mit dem Moabiterlande, der Luisenbrunnest,
der Wedding und die dazu gehörigen Kolonien, das Vorwerk Schönhausen und das
Dorf Strahlau.
Auf der mittägigen Seite von Berlin, gegen den Teltowschen Kreis, beginnt
die Grenzlinie südöstlich von der Stadt, andern linken Ufer der Spree, läuft unter
halb des Etablissements, „die Kanne," von da an der Grenze der mit eingeschlossenen
Berliner Sprccheide, nach dem Rücksdorffer Damm und der Hasenheide, westlich fort,
so daß sämmtliche Etablissements und dazu gehörige Gärten, welche zwischen der Tem-
zum Weichbilde gehören, Neuschöneberg
Zwischen Neuschüneberg und dem
pelhofer Windmühle und der Stadt liegen,
aber zum weitern Regierungsbezirk übergeht.
Schafgraben, bis zum Fasaneriegarten hin, wird die Grenze gehalten, welche ge
genwärtig, zwischen den Berlinischen und den Alt-und Neuschönebergschen Grund,
stücken, besteht. Sodann geht die Grenzlinie etwas nördlich herauf, und läuft außer,
halb des Thiergartens und des dazu gehörigen Fasanengartens, der bei Berlin bleibt,
bis zur Spree hin.
außerhalb der Stadt Berlin bekegenen, zum engern Bezirke
Ortschaften und einzelnen Grundstücke,
Hiernach sind die,
der Berliner Regierung übergehenden,
»Aus dem Niederbarnimschen Kreise folgende:
Strahlau, Rummelsburg, Bockshagen,
die Kolonien an der Pauke
das Vorwerk Wedding,
der sogenannte hungrige Wolf,
senbrunnen,
Johannisberg
tinicke, Moabit, die Pulvermühle
das Vorwerk Schönhausen, der Louk
Ncuwedding re.,
hinter dem Jnvalidenhause, Mar,
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die Eisengießerei, Clausweinberg.
Aus dem Teltowschen Kreise:
Die Fischerschc Lohmühle, das neu erbaute Hans am Berge in der Hasenhcide,
die Besitzungen vor dem Kottbusser äbor, von Levequc bis Christoph , die Hasterund
Baumgarreiische Fabrik, die Krügersche Ziegelei, die sämmtlichen Besitzungen
auf dem Weinberge, die Hasenheide bis zum Christoph'scheu Etablissement, das
Lcsling'sche, Wehlmg'sche Haus und alle, in diesem Bezirke liegenden, Besitzungen vor
. ' ' " ' , ' dem