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so
Prüfungen der Kandidaten zu den geistlichen
geistlichen
Wandel der Geistlichen
e. die Konfirmation und Ordination der zu geistlichen Aemtern Berufenen,
5. der Vorschlag der (bei entstehenden Vakanzen) anzustellenden Superintenden
ten, und sonstigen geistlichen Obern.
Auch
i Kol
dien,
stehenden
h. die Dispensationen und Konzessionsertheilungen,
1) in Ehesachen, namentlich auch bei Proklamationen und Kopulationen,
2) nicht Minder zu Beerdigungen an Pn'vatörrern,
1. die Entscheidung in Streitigkeiten über Stol- und Grabstellengebühren, im
gleichen über Parochialgerechrsame, und
k. die Genehmigung der in, den Jnspektions, und Parochialekntheilunqen noth
wendig geglaubten Veränderungen. - v
Ebenfalls durch die ganze Provinz stehen die Schulen mir Ausschluß der
h.efigen Universität und der medizinischen Militairakademie, in Absicht ihrer innern
Angelegenheiten, das ist, des wissenschaftlichen Theiles ihrer Verwaltung, nament,
»ich des Lehrplans, der Lehrmittel, der Lehrmethode, der Prüfung der Lehrer, sfür
QtUfrte Schüler) und der für die Universitär zu entlassenden Zöglinge unter dem
Konsistorium. In Ansehung der milden Stiftungen fallt di? dem Staat zuste
hende Einwirkung auf dieselben, unter obigen Maaßgaben in soweit dem Konsistorium
zu, als lene zugleich Schul, und Erziehungsanstalten sind.
IV. Folgeode^MsLche,unL^Schulanaeleqenheiten. als:
3. die Ausübung des Königl. Patronats und die Vokalion zu den, unter btm
letzteren begriffenen geistlichen und Schulstellen; m
b. die Verwaltung des Vermögens der Kirchen, Schulen und anderer frommen
Stiftungen Komgl. Patronats;
c. die daraus hervorgehenden Gehaltsbewkllkgungen für die geistlichen und Sclml-
dlener, mit der Disposition über die für letztere ausgesetzte Akziseverqüriaunaen -
6. die betreffenden Rechtsstektkgkeiten; 9 3 gen,
e. die Einwilligung in die Veräußerung, oder Erwerbung geistlicher Grund.
stucke, so wie in die Zeit, und Erbverpachtungen, der zum Kirchen-, Pfarrem,
und Schulvermögen gehörigen Grundstücke; 7
1 Kirchenmrmögen?;' H'upt-Amtskirchenkassen, wie des gesammten Amts.
ß. die Ausschreibung der, von dem Ministerio bewilligten Kirchen- und Haus-
kollekcen, mit der Verwaltung der Kollektenkasse, wie nicht minder di- obere
Leitung der Synodal-Schullehrer. und Prediger-Wittwenkassen-
h. d.e Aufsicht aufdke Verwaltung des von Privat, und städtischen Patronaten
abhangenden Kirchen--, Schul.und Stiftungsvermögens;