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Königlichen Regierung zu Berlin.
No. 29.
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Berlin, den 11. December 1816.
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Allgemeine Gesetzsammlung.
as i8fe Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält:
No. 375. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom i4ten December i8i5., wegen
der für Nicht-Kombattanten errichteten Krieges-Denkmünze.
No. 076. Die Allerhöchsten Kabinetsorders vom i7ten Juli 1816. und i8ten
Oktober 1800., betreffend die Association der Civil-Osfickanten bei
der allgemeinen Wittwenkasse.
No. 377. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom i3ten September 1816., be
treffend den Landstrich, der um Verschanzungen unbebaut bleiben
soll.
No. 378. Die Verordnung, wodurch das Führen fremder oder erdichteter Na,
men verboten wird, vom 3osten Oktober 1816.
No. 379. Das Patent wegen Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts
und der Allgemeinen Gerichtsordnung in die, mit der Provinz West
preußen vereinigten, Distrikte, den Kulm - und Michelauschen Kreis
und die Stadt Thor» mit ihrem Gebiete; desgleichen
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No. 38o.