Na. i3*.
Die Gewer-
beneuer der
Bierbrauer/
welche Essig
bereitet/ bt*
treffe uk.
Na. i55.
Versteue
rung der rus
sischen und
potnijchen
Produkte.
Na. t34^
Bekannt
machung we-
genLrhevung
der- Urberg
tr'agb -Ge-
In Erwägung, daß die Gewerbesteuer der Brauer sich nach der Scheffelzaht
des declarirren Malzes abmißt/ eine Benutzung desselben zu Essig/ start zu Bier/
mithin bei Ausmkrrelung der erstem bereits zur Anrechnung kommt, hat des Herrn
Finanzministers Excellenz/ unterm rörsn Juni d. I./ bestimmt:
daß Bierbrauer, welche nebenher gelegentlich Essig bereiten/ von der Lösung
eines besondern Gewerbescheins auf Essigfabrikation , entbunden bleiben sollen,
insofern die Steuer beider Gewerbsarten/ nach dem obigen NLaßstabe, den
höchsten Tarifsatz der 6tcn Klasse nicht übersteigt. In den letztern/ wahrschein,
lieh seltenen/ Fällen/ ist es aber nothwendig, für jeden Zweig der Brauerei,
«inen besondern Gewerbeschein zu lösen.
Berlin, den iLten November 1816.
Für nachbenannte russische und polnische Produkte, als::
Matten, Pott, und Blauasche, Waidasche, Borsten, Flachs und Hansi.
Heede, Bock, und Ziegenfelle, Hanföhl, Kalb, und Schaaffelle, ordinär«
rohe und gebleichte, flachsen«,, hänfene und welkene Leinwand, Talg, Wachs,
Juchten, Rind- und Elendshäute, Roßhäute und Segeltuch,
ist in Königsberg in Pretißen die.Einrichtung getroffen worden., daß von selbigen
«ine Abgabe entrichtet wird, welche bei dem weitern. Vertrieb dieser Gegenstände,
nach dem Auslande, alle Ausfuhrgefälle,-
nach dem Inland«, alle Eingangsgefälle>
mit Ausschluß der Eonsünm'onssteuer, aufhebt. Dem Publikum wird solches zur
Nachricht, den betreffenden Behörden aber zur Befolgung, mit dem Aufträge be
kannt gemacht, von oben benannten
egenstandtzn, wenn sie mit Begleitschein aus
Königsberg, als Surrogatwaaren benannt, eingehen, blos die Consumlions-Accist
zu erheben, wenn sie aber iu der Akt zum Ausgange bestimmt sind, frei von Aus^
suhrzoll pafsiren zu lassen.
Berlin, den i2ten November 181 &