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Volume No 25, 13. November 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

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t. 
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Bekanntmachung des ‘Königs. <£>ber-Landesgerichrs-Präsidenten 
Herrn von Schlechcendal zu. Minden. 
DleVerl«^ 
Da das Ober-Landesgericht für die Provinzen Minden, Ravensberg 
Paderborn, Corvey, Reckenberg und Rheda, welches seit dem. i sten Jä- Oder - Lcb,- 
nuar 1815 in Mi »dem Lesgerichts 
feinen Sitz hatte, der allerhöchsten Willensmeinung gemäß, nnchPade" 
nach Paderborn born. berrst- 
herlegt werden soll, so wird Jedermann hierdurch bekannt gemacht, daß diese Der- 
legung jetzt in Vollziehung gefitzt, das Collegium mithin am 2Zsten dieses Monats 
seine lehre (Ätfciitist in hnireti hfi> llvheiton imr h?m ofillvti SVftnnnfä 
schließen, 
und mit dem 
nach 
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Vorkehrung geiroffcn worden ist, daß, in eiligen Rechcsangelegenheiten, durch eine 
zusammen bleibende Abtheilung des Collegii, jeden.Augenblick die erforderlichen Der- 
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fügungen, erlassen werden können.. 
Ein jeder, welcher, mir dem Ober- iandeegerichte sowohl,, als mir dem dazu 
gehörigen Pupillen -Colleqio, und den Kassen dieser Behörde, iw Geschäftsverbin 
dung steht,, har sich daher mir feinen Gesuchen und Eingaben an dieselbe, künftig, 
nach Paderborn, zu wenden, von. wo aus sodann, die. nöthigem Verfügungen, er 
folgen werden.. 
Die sämmtlichen, nach dem 26sten Oktober dieses Jahres anstehenden,. Ter 
mine, zu. welchen die Pariheien nach Minden vorgeladen waren, werden daher auch, 
im Geschaftsgebaude des Ober-Landesgerichrs zu Paderborn abgehalten werden,, 
woselbst die Vorgeladenen, sich daher einzufinden haben. 
Minden, am erstem Oktober i8r6>. 
v 0 l i z,c 1 l i ch e B e k a n n r m a ch u n g. 
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Der Drechslergeftlle Wenzel Kotscharz, 2Z Jahr alt, aus JungBun;-- 
lau in Böhmen, gebürtig , hat das,, ihm am 2osten vorigen Monats in Meißen- 
ausgefertigte, Wanderbuch, welches in blaue Pappe,, mit fchwarzgesprenkeltetw 
Rücken,, gebunden ist,, angeblich am 28sten Oktober, auf dem Mdlkenmarkt hie-- 
selbst, verloreni 
Es wird solches hierdurch bekannt gemacht,, und das. besagte. Wanderbuch für 
ungültig erklärt. 
Berlin, den 1 sten November 1.816; 
Königliche Polizei-Intendantur hiesiger Residenz. 
R ü ck. 
S r eck-
	        
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