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Berlin, den t3. November 1816»
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Allgemeine Gesetzsammlung.
'jte Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält:
No. 372. Die Verordnung wegen Aufhebung der Retorsion der Niederländischen
und Dänischen Kollaceralsteuer. Vom 2osten August 1816.
No. 37Z. Die Allerhöchste Kabknetsorder vom 3osten desselben Monats, die
Stempelung der bei Privatverlegern herauskommenden Kalender be,
treffend.
No. Z74. Der allgemeine Lehnspardon sür die Preußischen, vormals Sächsischen,
Landestheile. Vom Uten Oktober 1815,
Bekanntmachungen und Verordnungen der königlichen Re,
gierung zu Berlin.
Nach einer Bestimmung des Könkgl. Finanzmknisterkk vom rsten dieses Monats,
sollen diejenigen Individuen, welche die, ihnen von den dazu berechtigten Behör«
den ausgefertigten, Anerkenntnisse, über Leistungen aus dem Jahre »812, verloh-
ren haben, dis Amortisation derselben auf den Grund eines, bei dem Obergericht
der Provinz zu extrahirenden, öffentlichen, gerichtlichen Aufgebots, nachsuchen.
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