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Volume No 24, 6. November 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

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Zeugnissen versehen sind, keine Grenz - Zollabgabe, und nur diejenige Confumtions- 
steuer einrichtet werde, welcher diese Objecte unterworfen sind, wenn sie von dem 
altländischen platten Lande in die altländischen Sradre eingehn; auch ist zugleich 
nachgelassen, daß von dieser Abgabe noch diejenigen im Heizogrhum wachsen erleg« 
ten Verzehrungssteuern in Abzug gebracht werden könne», welche, durch vorschrifts, 
mäßige Steuer «Quittungen, als bezahlt dargethan werden, wogegen aber, da wo 
letztere fehlen, die obgedachte Consumrionssteuer voll zu erheben ist. 
Den betreffenden Behörde» und dem Publikum werden diese Bestimmungen 
hierdurch zur Beachtung, und mit dem Beifügen bekannt gemacht- daß nur die, im 
Herzogthum Sachsen entrichtete, General« Accise, nicht aber die Land-Accise, 
da jene eine Verzehrungssteuer, diese aber eine Handelsabgabe ist, gegen Bei 
bringung vorschriftsmäßiger Steuerqukttungen, in Abzug gebracht werden darf, 
und daß eine solche Abrechnung gleichmäßig, in Ansehung der dort gezahlten 
Trank« und Flekschsteuer, erfolgen kann. 
Berlin, den Zosten Oktober 1816. 
Bekanntmachung des RLmgl. Ixammergerichrs. 
Sämmtlichen Untergerichten in dem Departement des Kammergerkchts wird 
hierdurch bekannt gemacht, daß das nachstehende Schreiben des Könkgl. General« 
Lieutenants Herrn von Ziethen Excellenz, vom roten dieses Monats, an das 
Kammergericht: 
Ein Königs. Hochlöbl. Kammergerlcht benachrichtige ich auf das gefällige 
Schreiben vom rgten vorigen Monats ganz ergebenst, daß ich die einge« 
sandten i5o Exemplare des Verzeichnisses der in den Monaten Juni und 
Juli dies. Jahres erlassenen Edictal-Citarionen bei dem. meinem Commando 
anvertrauten Armeekorps habe vertheilen lassen. 
Sedan, den roten Oktober 1816. 
Königl. Preuß. General-Lieutenant und kommandirender 
General des Armeekorps in Frankreich. 
Ziethen. 
am rgten Oktober dieses Jahres eingegangen ist, wodurch die darin bezeichneten 
Edictal« Eicarionen an die Königl. Armeekorps in Frankreich nachgewiesen wird, mit 
der Anweisung, in dem in jener Liste aufgenommenen rechtlichen Angelegenheiten, 
nunmehro das hierauf Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 24sten Oktober 1816« 
No. 11. 
Edicral-Ci- 
tationen bei 
die Armee- , 
corpfi in 
Frankreich.
	        
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