Berlin, den 25. Oktober 1816.
Bekanntmachungen und Verordnungen der Königlichen Re,
gicrung zu Berlin.
^ach der Bestimmung des Herrn Zknanzministers Excellenz vom 5osten vor. Mo,
Vorschriften
§
erst bei dem Verkauf Ln denselben
tretenden, Versteuerung, durch
i5ten Stückes dieses Amtsblar
24sten vor. Monats
Königlichen Kabknetsbefehl
vom i8ren Juli d. I , keineswegeö als aufgehoben betrachtet
aufrecht
Halten werden; welches dem handelnden Publikum und den Acciseämtern
sigen Regierung zur Nachricht und Achtung bekannt gemacht wird.
Berlin, den 5len Oktober 1816.
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In
No. 117.
Den Ein
gang des'
Alauns be
treffend.