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einzelner Quantitäten schriftlich, und, spätestens bis zum Losten Oktober d. Z. mit,
zutheilen. Die nähern Bedingungen können zuvor m unserer Registratur eingesehen
werden.
Berlin, den Lösten September »8i6*
Des Herrn Fknanzministers Excellenz haben, in Verfolg der Verfügung vom No. 107.
27sten November v. I., . Die Zolles
yi Hebung von
wonach die, auf dem Lande gefertigte und versteuerte, inländische Leinwand, Einwand,
frei von dem gewöhnlichen Ausgangszoli, sowohl zu Wasser als zu Lande, und
blos gegen eine Controllabgabe von 4 Gr. pro Cemner, allgemein soll ausgeführt
werden dürfen;
unterm 8ten d. Monats festgesetzt, daß es der Wahl der Absender überlassen bleiben
solle, die gedachte Abgabe in dem AbfendungS, oder im Ausgangsorte zu entrichten,
jedoch soll, wenn dies km Abftndungsorte geschieht, die Entrichtung auf den Be
gleitscheinen bemerkt werden, welches dem handelnden Publikum hierdurch bekannt
gemacht wird.
Berlin, den kosten September 1816...
Bekanntmachungen des Königs. Eonsistorium der Provinz Brandenburg.
Die bereits von dem Königlichen Conststorium am 27sten vor. Monats durch No. q.
die Amtsblätter bekannt gemachte Allerhöchste Anordnung, wegen der kirchlichen ^"ervarer
Feier der vaterländischen Feste, und zwar des Nächsten am bevorstehenden Losten Feste,
dieses Monats, wird hiermit auch den sämmtlichen katholischen Geistlichen der
Provuiz zm gleichmäßigen Befolgung ihrer Sekts- bekannt gemacht.
Berlin, den 2 trn Oktober 1816.