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Volume No 20, 9. Oktober 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

Berlin, den 9. Oktober 1816. 
Bekanntmachungen und Verordnungen der Königlichen Re 
gierung zu Berlin. 
§8on des Herrn Fknanzministers Excellenz ist, mit Bestätigung der schon früher er, 
gangenen Bestimmung: 
wonach von den fremden weißen baumwollenen Waaren, welche zum Färben, 
Bedrucken oder zur Appretur hier eingehen, insofern sie über dasselbe Grenz« 
Zollam t, über welche sie eingebracht worden, wieder ausgeführt werden, 
die 
Ersatzzollgefälle nur mit i^Rthlr. pro Centner zu erheben sind. 
neuerdings festgesetzt worden, 
weißen Waaren, nicht nur dann, 
daß die, zu jenem Behufe hier eingebrachten, fremden 
wenn sie über ein anderes Grenz,Zollamt, als 
worüber sie eingegangen, oder wenn sie nach einer andern Richtung wieder ausge, 
führt werden, sondern auch in solchem Falle, 
wenn sie von den Messen zu Frankfurt a. d. Oder kommen und zu den dortigen 
Messen wieder zurückgehen, 
nach dem bestehenden höher» Satze mit 5 Rchlr. pro Centner zum Ersatzzoll -vor, 
steuert werden sollen. 
Dem handeltreibenden Publikum wird solches hierdurch bekannt gemacht. 
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Berlin, den 24sten Septbr. 1816. 
Mittelst allerhöchster Kabinersorder vom 8ten v. M-, haben Sr. Königliche 
Majestät zu befehlen geruhet, daß mit Erhebung der, .zum Besten der-städtischen 
)(* >Kom- 
No. 10«. 
Eingang 
frctnbctSBstib* 
ren zum Be 
drucken und 
Äppretiren, 
^0. 101. 
Die Eem- 
«runa^Avga- 
>be 'HrLreffend.
	        
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