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Volume No 19, 2. Oktober 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

No 4 7. 
Wegen der 
'Feier denk 
würdiger 
Tage. 
Verordnungen und Bekanntmachungen des Consiftorjum der Provinz 
Brandenburg. 
Wenn gleich es an und für sich den guten Sinn einer kirchlichen Gemeine be, 
urkundet, welche, ausser der allgemein angeordneten Feier gewisser denkwürdiger Tage, 
noch besonders, und ausserdem auch für andere denkwürdige Tage, eine gotcesdienst- 
liche Feier anordnet: so ist es doch nichr angemessen, daß, so lange kein allge 
meines Kirchenfest, zur Feier eines denkwürdigen Tages, von den Behörden 
angeordnet ist, irgend eine Kirchengemeine im Lande, nach eigenem Ermessen, ein 
Dank- oder Trauerfest in ihrer Kirche feiere. Sämmtliche Geistliche der Provinz 
Brandenburg werden daher hiermit angewiesen, dergleichen besondere kirchliche 
Dank- oder Trauer-Feste, weder selbst zu veranlassen, noch sonst zu gestatten. 
Berlin, den 2vsten September 1816. 
No. 8. 
WegenFeier merkwürdigen Tage: 
des,8.Octob> 
Zi. Märzes 
u»di8.Jun. 
Da von des Königs Majestät Allerhöchst selbst angeordnet worden, daß die 
1) der Schlacht von Leipzig (i8ten Oktober) 
2) der Einnahme von Paris (Zisten Marz) 
3) der Schlacht von belle Alliance (i8fen Junkus) 
als vaterländische Festtage angesehen und diese Feste, sofern dieselben nicht gerade, 
auf einen Sonntag fallen, am nächsten Sonntage nach den genannten Tagen, jähr 
lich, durch eine angemessene Erinnerung daran in den Predigten, gefeiert werden sol 
len: so wird diese Allerhöchste Anordnung hierdurch ein für allemal bekannt gemacht, 
den sämmtlichen Geistlichen der Provinz die genaueste Befolgung derselben empfoh 
len und erwartet, daß dem gemäß der zunächst bevorstehende i8te Oktober am Losten 
desselben Monats, in ernste und feierliche Erinnerung gebracht, und in den christli 
chen Gemeinden, Glaudenssinn und Vaterlandsliebe, dadurch aufs neue werde ange 
regt werden. 
Berlin, den 27^» September 1816. 
a * y 2* * f' * . ch 
Personal-Chronik. 
Die Candidaten der Theologie, Rector Hkldebrand zu Bernau, Conrector 
Klingner zu Wittstock, Kalisch in Brandenburg und Krüger kn Schwante, 
sind, nach bestandener Prüfung xro Alinisrerio, für wahlfäbig zum Predigtamt 
erklärt. 
Der
	        
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