Bei diesen Zahlungssätzen ist ein Kuirassterpferd von nicht unter 5 Fuß 2 Zoll
Größe, zu 110 Rtßlr-; ein Dragoner« und Ulanenpferd von 5 Fuß, zu rooRchlr.,
so wie ein Husarenpferd, welches nicht unter 4 Fuß r i Zoll sein darf, zu 100 Rrhlr.
angenommen. Auch für die bei der reitenden Artillerie anzustellenden Pferde ist der
Satz von 100 Rthlr- bestimmt.
Unter dem bemerkten Größenmaße, welches nach rheinlandischem Maße ange«
nommen ist, dürfen die einzustellenden Pferde nicht sein.
Höhere, als die Hier resp. bestimmten Sätze, dürfen weder von den Freiwilligen
gezahlt, noch von den Truppen angenommen werden.
8. Sämmtliche Ausrüstungsgcgenstände, mit Einschluß des DkenstpferdeS
bei der Kavallerie, sie mögen von dem Freiwilligen iw natura mitgebracht,
oder
ihm für die erlegte Geldsumme verabreicht sein, bleiben ein unbestreitbares Eigen«
thum deö Freiwilligen, und derselbe kann, nach Beendigung seiner activen Dienst«
zeit, willkührlich darüber disponiern.
Wenn während der Dienstzeit eines Freiwilligen, dessen Pferd in Folge deö Ge«
brauchs im Dienst fällt, so wird dafür ein anderes Dienstpferd zum Gebrauch ge«
geben, doch kann auf einen Ersatz kein weiterer Anspruch gemacht werden.
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Freiwilligen
1814, und die Bewilligung der ihnen darin zugesicherten Vorrechte, hat vorzüglich
den Zweck: jungen Leuten aus den gebildetern Ständen, die sich den Wissenschaften
und einer höher» Ausbildung widmen, eine zweckmäßige Vereinigung ihres weitern
Studiums, mit ihrer zu lösenden Verpflichtung zum activen Militärdienst, mög
chen
Die bloße Fähigkeit, seine nycnt zu wniumi,
her in keinem Falle zur Annahme eines, sich selbst ausrüstenden, Freiwilligen,
zum Genüße der, selbigem zustehenden, Vorrechte entscheidend, sondern er muß
ist da«
und
solchen
Erreichung des Zwecks
Fähigkeit zu einer höher» Ausbildung bekundet, und die
sichert, um dessentwillen der Staat ihm die Begünstigung angedeihen läßt.
Unter dem hier bedingten Grad von Bildung wird eiue solche wissenschaftliche
Vorbereitung verstanden, die einen jungen Mann zum Eintritt Ln die höheren Klassen
eines Gymnasiums eignet.
Aus eben der obigen Rücksicht, ist auch denjenigen Jünglingen, welche sich schon
in einer der drei hoher» Klassen eines Gymnasiums befinden, und die ihre Studien
zu ihrem eigenen Wohl und zur Beför«
den
fortsetzen
verung eurer gründlichen Kultrrr der Wissenschaften überhaupt, anzurachen,
Zeitpunkt zum Eintritt als Freiwillige nur so zu wählen, daß sie erst ihren Gym
nasial «Kursus völlig absolvirt haben, um dann, nach Beendigung ihres activen Mi
litärdienstev, eine Universität zu beziehen.
diesem Zeitraume
oes, »ry oen ^vlyemryaslen ivrvuienvcn, ruugru Mannes, die nützlichste ist,
sämmtlichen Behörden, die möglichste Beachtung einer diesfallsigen Mitwirkung
)(2
so wir
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