Bekanntmachung des 2\6ntgl. ^ammergerichrs.
Sämmtlichen Untergerichten in dem Departement des Kammergerichts wird
hierdurch bekannt gemacht, daß das nachstehende Schreiben des Königs. General-
Lieutenants Herrn v. Zierhe n Excellenz
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Ein Königs Hochlöbs. Kammergericht benachrichtige ich auf das ge
fällige Schreiben vom 5ten v. M. ganz ergebenst, daß ich die mitgesandcen
i5o Exemplare der,- vom kosten July 1812. bis zum isten April c. veran
laßten , Edictal-Citatkonen, bei den, meinem Commands anvertrauten, Ar
mee-Corps habe vertheilen lassem
Sedan, den rsten August 1816..
Königs. Preuß. General-Lieutenant und commandirender
General des Armee-Corps m Frankreich.
Zieren.
am roten Auguss eingegangen ist,- wodurch die erfolgte Insinuation der darin be
zeichneten Edicral-Cirationen, an die König!. Armee-Corps in Frankreich, nachgewie
sen wird, mit der Anweisung in den, in jener Liste aufgenommenen rechtlichen An
gelegenheiten, nunmehr das hieranf Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, am 26sten August 1816.
S r e ck b r i e f.
Die, wegen Diebstahls, bet uns in Untersuchung befindliche Ehefrau des Tisch,
lergesellen JenHsch, Johanne gcborne Fabe, ist dem Boren auf der Straße
entsprungen.
Da nun an der Ergreifung dieser berüchtigten Diebin vorzüglich gelegen ist,
so ersuchen wir alle Militär-und'Civil-Behörden ergebenst, die JenHsch, wenn
sie
No. 7.
Die Edictal-
Citationen
von Militär-
Personen de-
treffend.