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Volume No 15, 4. September 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

§6 
Verordnungen und Bekanntmachungen -anderer König!. Behörden. 
- Des Königs Majestät haben geruhet, durch eine Allerhöchste Kabinets, Ordre 
vom i6ren v. W. das bisherige Brandenburg-Preußische Ober,Bergamr unter 
den Namen i 
Ober < Berg., Amt für die Brandenburg - Preußischen Provinzen, 
zu bestätigen und ihm feinen Rang als Landes,Verwaltungs-Behörde mit den Königs. 
Negierungen anzuweisen. 
Der Wirkungskreis des Ober- Berg-- Amts umsaßt die Verwaltung der für 
landesherrliche Rechnung betriebenen Berg-, Hütten, und Salz-Werke, Kalkstein 
brüche, Kalkbrennereien, Glashütten und Torfgräbereien, und den Absatz ihrer Er, 
zeugnisse in dem, dem Ober-Bcrgamte beigelegten, Distrikte, jedoch mit Ausschluß 
der Torfgräbereien in Ost, und Westpreußen und in Litthauen, so wie mirAusschlriß 
derjenigen kleinen Forst-Torfgräbereien, welche durch die Forstbedienten als Neben, 
gcschäfre vermaltet werden. 
Der Distrikt, welcher dem Ober, Bergmnte für die Brandenburg. Preußischen 
Provinzen in Hinsicht der vorgenannten Verwaltungs«Gegenstände beigelegt wor, 
Len, begreift in sich: 
die Provinzen Ostpreußen, Litthauen, Wcstpreußen, einen Theil des Groß- 
herzoglhums Posen, Pommern, die Neumark,, den Theil der Kurmark und 
des Herzogrhums Magdeburg, welcher am rechten Elbufer belegen, einen Theil 
von Niederschlesien und einen Theil des Herzogthums Sachsen. 
Dieser Distrikt wird südlich durch den Distrikt des Königlichen Ober-BergamtS 
für die Provinz Schlesien zu Breslau und westlich durch den Distrikt des Königs. 
Ober-Bergamts für die Provinz Sachsen zu Halle begrenzt. 
g«htr 
Die Grenze mir dem Distrikt des Königl. Ober-Bergamts zu Breslau 
durch das Grossherzvgthum Poftn von dem Einfluß der Prosna in die Warthe, 
diese entlang bis nach Moszyn,. von da über Kosten nach Fraustadt; 
durch Schlesien von Fraustadt längs der Landstraße über Glogau bis Jakobsdorsf, 
von da längs der Lübenschen und Bunzlauer Kveksgrenze bis an die Landstraße 
und auf dieser fort über Bunzlau bis Naumburg am Queis ^ 
Lurch das Herzogchum Sachsen längs dev unterhalb Naumburg über Hochkirch, 
Görlitz, Rcichenbach bis Rochkrelftham führenden großen Landstraße- 
Zwischen drm Distrikte- des Königlichen-Ober-Bergamles zu Halle und dem 
zu Berlin, bildet die Elbe die Grenze.. 
Dem Ober-Bergamt für die Brandenburg. Preußischen Provinzen sind um 
in der Kurmark 
Sergeordnet:: 
das Königs. Bergamt zu 
brennercienz 
die Königs. Administranon des Akaunwrrks zu Frekenwache z 
das » Saigerhürtenamt zu Hohnofen bei Neustadt au der Do siez 
für die dortigen Kalkstembrüche und Kalk 
Las
	        
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