§6
Verordnungen und Bekanntmachungen -anderer König!. Behörden.
- Des Königs Majestät haben geruhet, durch eine Allerhöchste Kabinets, Ordre
vom i6ren v. W. das bisherige Brandenburg-Preußische Ober,Bergamr unter
den Namen i
Ober < Berg., Amt für die Brandenburg - Preußischen Provinzen,
zu bestätigen und ihm feinen Rang als Landes,Verwaltungs-Behörde mit den Königs.
Negierungen anzuweisen.
Der Wirkungskreis des Ober- Berg-- Amts umsaßt die Verwaltung der für
landesherrliche Rechnung betriebenen Berg-, Hütten, und Salz-Werke, Kalkstein
brüche, Kalkbrennereien, Glashütten und Torfgräbereien, und den Absatz ihrer Er,
zeugnisse in dem, dem Ober-Bcrgamte beigelegten, Distrikte, jedoch mit Ausschluß
der Torfgräbereien in Ost, und Westpreußen und in Litthauen, so wie mirAusschlriß
derjenigen kleinen Forst-Torfgräbereien, welche durch die Forstbedienten als Neben,
gcschäfre vermaltet werden.
Der Distrikt, welcher dem Ober, Bergmnte für die Brandenburg. Preußischen
Provinzen in Hinsicht der vorgenannten Verwaltungs«Gegenstände beigelegt wor,
Len, begreift in sich:
die Provinzen Ostpreußen, Litthauen, Wcstpreußen, einen Theil des Groß-
herzoglhums Posen, Pommern, die Neumark,, den Theil der Kurmark und
des Herzogrhums Magdeburg, welcher am rechten Elbufer belegen, einen Theil
von Niederschlesien und einen Theil des Herzogthums Sachsen.
Dieser Distrikt wird südlich durch den Distrikt des Königlichen Ober-BergamtS
für die Provinz Schlesien zu Breslau und westlich durch den Distrikt des Königs.
Ober-Bergamts für die Provinz Sachsen zu Halle begrenzt.
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Die Grenze mir dem Distrikt des Königl. Ober-Bergamts zu Breslau
durch das Grossherzvgthum Poftn von dem Einfluß der Prosna in die Warthe,
diese entlang bis nach Moszyn,. von da über Kosten nach Fraustadt;
durch Schlesien von Fraustadt längs der Landstraße über Glogau bis Jakobsdorsf,
von da längs der Lübenschen und Bunzlauer Kveksgrenze bis an die Landstraße
und auf dieser fort über Bunzlau bis Naumburg am Queis ^
Lurch das Herzogchum Sachsen längs dev unterhalb Naumburg über Hochkirch,
Görlitz, Rcichenbach bis Rochkrelftham führenden großen Landstraße-
Zwischen drm Distrikte- des Königlichen-Ober-Bergamles zu Halle und dem
zu Berlin, bildet die Elbe die Grenze..
Dem Ober-Bergamt für die Brandenburg. Preußischen Provinzen sind um
in der Kurmark
Sergeordnet::
das Königs. Bergamt zu
brennercienz
die Königs. Administranon des Akaunwrrks zu Frekenwache z
das » Saigerhürtenamt zu Hohnofen bei Neustadt au der Do siez
für die dortigen Kalkstembrüche und Kalk
Las